Sachverhalt:

Am 06.12.2011 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Mittelagger - Schönenbacher Straße“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 23.02.2012 bis 23.03.2012 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.02.2012 frühzeitig um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung sind in der Anlage beigefügt.

Der Offenlagebeschluss wurde am 17.04.2012 gefasst. Die Offenlage hat vom 02.05.2012 bis 04.06.2012 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.04.2012 um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage sind in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Mittelagger - Schönenbacher Straße“ als Satzung zu beschließen.



Anlagen:

1. Übersichtsplan

2. Planzeichnung Bebauungsplan

3. Textliche Festsetzungen

4. Begründung

5. Umweltbericht

6. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

7. Stellungnahme der Verwaltung mit eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher

Belange aus der frühzeitigen Beteiligung

8. Stellungnahme der Verwaltung mit eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher

Belange aus der Offenlage


Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.

b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Mittelagger - Schönenbacher Straße“ als Satzung.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.



b) Der Rat beschließt die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 „Mittelagger - Schönenbacher Straße“ als Satzung.



Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 32 dagegen: 0 Enthaltung: 0