Betreff
94. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wildbergerhütte (ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB)

hier:

a) Kenntnisnahme und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage

b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
2020/00282/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 15.03.2021 wurde das Verfahren zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wildbergerhütte und parallel die 4. Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet.


Am 22.06.2021 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Offenlage des Verfahrens zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wildbergerhütte (und parallel zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wildbergerhütte-Mühlenberg“) beschlossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden in dieser Sitzung beraten und abgewogen.

Die Offenlage hat vom 16.08.2021 bis 16.09.2021 stattgefunden.

Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2021 um Stellungnahme gebeten.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben während der Offenlage keine neuerlichen Stellungnahmen abgegeben.

Sämtliche Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung als auch aus der Offenlage mit Stellungnahme/Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.


Die Abwägung der Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2021 vorgenommen und der Feststellungsbeschluss zur FNP-Änderung gefasst.


Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung fehlten der Begründung die Aspekte des Bedarfsnachweises zur Erlangung der Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie der Nachweis des städtebaulichen Erfordernisses.


Gemäß dem Ziel 2-4 "Entwicklung der Ortsteile im Freiraum" des Landesentwicklungsplans NRW ist in den im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteilen unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine bedarfsgerechte, an die vorhandene Infrastruktur angepasste Siedlungsentwicklung möglich.


Es muss in der Begründung plausibel der Nachweis erbracht werden, dass die geplante Siedlungsentwicklung in Bezug auf den betroffenen Ortsteil bedarfsgerecht ist. Dabei sind auch eventuell noch vorhandene Reserven im Ortsteil zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss der Nachweis erbracht werden, dass die Siedlungsentwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur im Ortsteil möglich ist.


Diese Aspekte und Nachweise werden in der Begründung ergänzt und gleichzeitig redaktionelle Anpassungen in den Planunterlagen vorgenommen.

Gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend. Die vorgenommen Ergänzungen machen daher einen erneuten Abwägungs- und Feststellungsbeschluss notwendig.

Der Beschluss des Rates vom 13.12.2022, der lediglich die angepasste Begründung zum Inhalt hatte und kein Abwägungsmaterial enthielt, war hierzu nicht ausreichend.


Die Verwaltung schlägt vor, den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wildbergerhütte (Mühlenberg) zu fassen.


Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung FNP

    3. Begründung

    4. Umweltbericht

    5. Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
    6. Stellungnahmen TÖB aus der frühzeitigen Beteiligung
    7. Abwägung aus der Offenlage
    8. Stellungnahme TÖB aus der Offenlage

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 BauGB und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wildbergerhütte.