Betreff
Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen
Vorlage
2020/00344/
Art
Beschlussvorlage


Sachverhalt:



I. Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Stellenplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen und dem Stellenplan wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Gemeinderat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Bevor am 11.12.2023 die Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgesehen ist, erfolgt die Beratung in den Fachausschüssen (sh. Beratungsfolge).

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und dem Stellenplan werden dem Gemeinderat in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt. Den Sachkundigen Bürgern werden ebenfalls die Unterlagen zur Beratung in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt - falls erforderlich - eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 sehen bei

Erträgen von: 50.977.432 EUR und

Aufwendungen von: - 53.664.986 EUR einen

Fehlbedarf von: - 2.687.554 EUR vor.



Gegenüber der Haushaltsplanung 2023 ergibt sich eine Erhöhung des Fehlbedarfs im Er-gebnisplan um 631.130 EUR.



Der Finanzplan des Jahres 2024 sieht

Investitionen von: 6.490.454 EUR vor, die eine

Kreditaufnahme von: 975.840 EUR notwendig machen.

Somit ergibt sich bei einer

Tilgung von: 1.046.900 EUR. keine Neuverschuldung.



II. Gegenüber der Vorjahresplanung haben sich Veränderungen ergeben. Die Veränderungen, die den Betrag von +/- 100.000 EUR übersteigen, sind nachfolgend genannt:

a. Gewerbesteuer, Ertrag 18.500.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 500.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Startwert der Vorauszahlungen 2024 beträgt rd. 15,2 Mio. EUR (Stand Mitte Okt. 23). Nachzahlungen für Vorjahre werden erwartet. Daher sind die Erwartungen an einen Planwert von 18,5 Mio. EUR realistisch.

b. Einkommensteuer, Ertrag 10.740.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 510.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Das Aufkommen aus der Einkommensteuer des Jahres 2023 wird durch die finanziellen Entlastungsmaßnahmen negativ beeinflusst. Doch für das Jahr 2024 rechnen die Steuerschätzer (Orientierungsdatenerlass NRW vom 16.08.23 des Ministeriums HKBD) mit einer deutlichen Aufkommenssteigerung.

c. Zuweisungen Land, Ertrag 2.635.469 EUR, PG 5701 Steuern/Zuweisungen, plus 612.089 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Zuweisung in 2024 enthält einmalig einen Betrag von 800.000 EUR für den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Hinblick auf den zu erwartenden Rechtsanspruch auf Betreuung, beginnend ab dem Jahr 2026.

d. Auflösung Rückstellungen, Ertrag 4.162.000 EUR, verschiedene PG´en, plus 1.767.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Im Wesentlichen erfolgt die Veränderung aus einem um 2 Mio. EUR höheren Auflösungsbetrag aus dem Steuerertrag 2022. Der hohe Steuerertrag löst im Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechende höhere Kommunalverpflichtungen aus.

e. Personalaufwand, 7.689.962 EUR, verschiedene PG´en, plus 423.943 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der erhöhte Personalaufwand ergibt sich aus der eingeplanten Tariferhöhung von 5,5 Prozent bei den Vergütungen.

f. Energiekosten (Strom, Gas, Öl), Aufwand 1.629.821 EUR, verschiedene PG`en, minus 316.530 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Energiepreise für Strom, Gas und Heizöl sind in der Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 extrem angestiegen. Im Jahr 2023 ist der Energiepreis insgesamt wieder etwas gesunken. Zudem konnte das Gebäudemanagement im Oktober 2023 einen günstigen Gasliefervertrag für die kommenden Jahre abschließen.

g. Gebäudeunterhalt, Aufwand 1.396.400 EUR, verschiedene PG´en, plus 428.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der gesteigerte Planansatz resultiert im Wesentlichen aus der Steigerung des Unterhaltungsaufwandes um 364.500 EUR im Gebäudemanagement (PG 113).

h. Unterhalt der Infrastruktur, Aufwand 1.335.000 EUR, PG 5401 Öffentliche Verkehrsflächen, plus 185.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der gesteigerte Planansatz resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung um 115.000 EUR bei der großflächigen Straßensanierung (4.000040.790).

i. Schülerbeförderung, Aufwand 1.629.260 EUR, PG 2108 Schülerbeförderung, plus 210.226 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Kostenanstieg ist den gestiegenen Kraftstoff- und Personalkosten geschuldet.

j. Erstattungen an Gemeinden, Aufwand 0 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 443.130 EUR ggü. dem Vorjahr.

Aus der Abrechnung der differenzierten Kreisumlagen für 2022 wird nicht mit einer Nachzahlung gerechnet.

k. Sonstige Sach- und Dienstleistungen 741.350 EUR, verschiedene PG´en, plus 113.300 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Erhöhung erfolgt im Wesentlichen in der PG 5101 Räumliche Planung durch die Bauleitplanung (+60 TEUR) und die PG 5602 Umweltmanagement durch die Wärmeplanung (+35 TEUR).

l. Kreisumlagen, Aufwand 24.601.900 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 1.904.900 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 aus dem Referenzzeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 errechnete Steuerkraft ist um 2,8 Mio. EUR gestiegen und bildet somit eine erhöhte Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreisumlagen.

m. Miete für unbewegliche Wirtschaftsgüter 472.344 EUR, verschiedene PG´en, plus 113.569 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Erhöhung erfolgt im Wesentlichen in der PG 5109 Wohnprobleme Asyl durch die Neuanmietung der Containeranlage, die am Burgberg in Denklingen aufgestellt ist.

n. Einzelwertberichtigung auf Forderungen 10.000 EUR, verschiedene PG´en, minus 140.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Verminderung liegt an dem im Jahr 2023 ausgelaufenen Gesellschafterdarlehen für den Betrieb des Freizeitbades in Eckenhagen.



III. Risiken und Chancen

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplans lässt in Bezug auf die jeweiligen Festsetzungen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen zu. In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit, die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern.

Die angewandten Steigerungswerte sollten beachtet und die verwendeten Realsteuerhebesätze sollten auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin beurteilt werden.

Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf das Folgende hingewiesen:

a. Der fiktive Haushaltsausgleich kann nur durch die Entnahme von 2,69 Mio. EUR aus der Ausgleichsrücklage dargestellt werden.

Das Risiko ist der Eigenkapitalverzehr am Ende des Finanzplanungszeitraumes.

b. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer hatte in den vergangenen Jahren eine große Schwankungsbreite. Im Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres stieg das Veranlagungssoll bis 30.10.23 auf ein einen Wert von 21,5 Mio. EUR.

Aufgrund der erfolgten Nachveranlagungen wird der Startwert für 2024 bei rd. 15,2 Mio. EUR (17.2 Mio. EUR in 2023) gesehen. Für das Jahr 2024 wird durch die Bundesregierung ein Wirtschaftswachstum vorhergesagt.

Das Risiko in Bezug auf die Gewerbesteuerentwicklung bleibt.

c. Die Einplanung eines Auflösungsertrags aus der Rückstellung für Kommunalverpflichtungen (4 Mio. EUR) ist ein nicht zahlungswirksamer Vorgang, der zum Ergebnisausgleich beiträgt, aber das Finanzierungsdefizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (-6,6 Mio. EUR) nicht beheben kann.

Das Risiko ist eine zunehmende konsumtive Verschuldung (Liquiditätskredit).

d. Für die Bewältigung der tariflichen, inflationären, sozialpolitischen und technikbasierten Zuwächse bei den Aufwendungen ist eine Stärkung der Selbstfinanzierungskraft erforderlich. Die Netto-Abschreibung liegt deutlich unterhalb der Tilgungsrate. Dies bedeutet einen zunehmenden Bestand an Liquiditätskrediten; wobei die Liquiditätskredite zum Teil die Tilgung finanzieren. Eine Umschichtung der Fremdmittel in den ungesicherten Zinsbereich ist die Folge. Auf die alleinige Finanzierung aus einem -möglichen- überdurchschnittlichen Gewerbesteuerertrag sollte nicht spekuliert werden. Der Zufall sollte nicht die Planung ersetzen!

Das Risiko ist bei zunehmender konsumtiver Verschuldung die Zinsbelastung.

e. Aufzehrung der Ausgleichsrücklage / Inanspruchnahme des Eigenkapitals:

Die Ausgleichsrücklage hat zum

31.12.2022 einen Bestand von: 8,82 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2023: - 2,10 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2024: - 2,69 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2025: - 3,29 Mio. EUR

liegt der verfügbare Rest bei: 0,74 Mio. EUR

Die Defizite der Jahre 2026 und 2027 reduzieren das Eigenkapital um 9,8%.

Das Risiko ist die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

f. Abschluss des Haushaltsjahres 2023:

Ende des III. Quartals 2023 lag das Anordnungssoll der Gewerbesteuer mit 3,5 Mio. EUR über dem Planansatz. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die Fehlbedarfsplanung 2023, incl. des CUIG-Isolierungsbetrages von 1,24 Mio. EUR, auszugleichen. In diesem Fall könnte die zeitliche Reichweite des Bestands der Ausgleichsrücklage zumindest um ein Jahr verlängert werden.

Die Chance liegt im Jahresergebnis 2023.

IV. Noch zu beraten / zu entscheiden:

a. An Mittelanmeldungen / Veränderungen konnten nicht berücksichtigt werden:

16.250 EUR Reinigungskosten für die Feuerwehrgerätehäuser (PG 1215 Brandbekämpfung).

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2013 wurde mit der Feuerwehr eine Vereinbarung zur Budgetierung der Finanzmittel geschlossen. Zuletzt wurde mit den Haushaltsbeschlüssen für die Jahre 2015, 2022 und 2023 das vereinbarte Budget nennenswert aufgestockt. Bei den von der Feuerwehr zusätzlich beantragten Finanzmitteln würde es sich ebenfalls um eine nennenswerte Budgetausweitung handeln.

Aufwandssteigernd mit 78.600 EUR wurde schon berücksichtigt, dass die Prüfung und Wartung der Atemschutzflaschen in 2024 erfolgt.

Darüber hinaus wurde im Stellenplan 2024 eine zusätzliche 1,0 Stelle zu der vorhandenen 0,5 Stelle für die ergänzende Wahrnehmung der Aufgaben eines Gerätewarts eingerichtet (sh. Punkt IV. Buchst. d.).

b. Im Investitionsplan 2024 bis 2027 ist die Baumaßnahme Sanierung des Bades in Wildbergerhütte nicht enthalten. Aufgrund der Aussicht auf weitere Fördermittel wurde die Verwaltung in der Ratssitzung am 27.09.23 beauftragt einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Sollte der Förderantrag im Jahr 2024 positiv beschieden werden und der Beginn der Baumaßnahme bzw. die Beauftragung der gesamten Umsetzung ebenfalls im Jahr 2024 erfolgen, so müssen entsprechende Finanzierungsermächtigungen / Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2024 enthalten sein.

Der Auszug aus dem möglichen Veränderungsnachweis stellt die Einplanung der Finanzierung des Projekts 5.000243 Energetische Sanierung Schwimmbad Wildbergerhütte dar, wobei es dann zu Veränderungen in anderen Investitionsprojekten kommt.

c. Die Kreditermächtigung in § 2 des Entwurfes der Haushaltssatzung sollte nicht nur den jahresbezogenen Kreditbedarf von 975.840 EUR, der unterhalb des Tilgungsbetrages liegt, sondern zusätzliche 1,5 Mio. EUR zur Sicherstellung der Finanzierung der Ermächtigungsübertragungen (§ 24 Abs. 2 KomHVO) berücksichtigen.

Die hierzu zu benennenden Ermächtigungsübertragungen sind bei den Projekten: 5.000171 Anbau GGS Hunsheim mit 1.250.000 EUR und 5.000250 Anbau GGS Denklingen mit 250.000 EUR zu berücksichtigen.

Durch die Praxis der Übertragung von Auszahlungsermächtigungsübertragungen wurde in den vergangenen Jahren nur ein verminderter oder gar kein Gebrauch von der jeweiligen Kreditermächtigung gemacht, da die Investitionseinzahlungen in ungefährer Höhe der Investitionsauszahlungen lagen. Der Darlehensbestand hat sich seit 2017 um rd. 4 Mio. EUR reduziert. Insoweit handelt es sich bei einer Mehrjahresbetrachtung lediglich um einen Nachholeffekt.

d. Der Stellenplan 2024 verzeichnet eine Stellenmehrung um 3,78 Stellen. Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich einerseits aus:

+ der Einrichtung einer Stelle in der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Gerätewart),

+ der Einrichtung einer Stelle in der Abt. Schule/Soziales (OGS/Kitagebühr – IKZ),

+ der Einrichtung einer Stelle in der Abt. Finanzen (Zahlungsabwicklung),

+ der Einrichtung eines 0,77 Stellenanteil in der Abt. Schule/Soziales (Schulbetreuung)

+ der Erhöhung um zwei Stellen im Bauhof (Übernahme Azubis),

+ der Erhöhung um 0,1 Stellenanteile in der Touristinfo,

- der Reduzierung per Saldo eines 0,16 Stellenanteils in der Bauverwaltung,

- der Reduzierung einer Stelle in der Bauverwaltung (Realisierung „kw-Vermerk“)

- der Wegfall einer 0,5 Beamtenstelle im Bauhof (Wechsel des Dienstherrn)

- der Reduzierung von 0,2 Stellenanteilen Personenstands- u. Gewerbewesen

- der Reduzierung von 0,23 Stellenanteilen in der Finanzabteilung

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben ihre Zustimmung erteilt.

e. Bei Erstellung des Investitionsplans ist es unter Beachtung des Grundsatzes „keine Netto-Neuverschuldung“ zu einer zeitlichen Verschiebung / Streckung verschiedener Investitionsmaßnahmen gekommen. Hiervon betroffen sind auch angemeldete Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehr. Vier Mannschaftstransporter (425.000 EUR) wurden nicht im Jahr 2025, sondern im Jahr 2026 neu eingeplant. Zwei Mannschaftstransporter (insges. 217.500 EUR) wurden nicht in den Jahren 2026 und 2027 sondern perspektivisch im Jahr 2028 neu eingeplant. Ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, ein Rüstwagen und ein Kommandowagen (insges. 1.730.000 EUR) wurden nicht im Jahr 2026, sondern perspektivisch in den Jahren 2028/29 neu eingeplant. Das hierzu am 09.10.2023 mit der Leitung der Feuerwehr geführte Gespräch konnte keine einvernehmliche Lösung finden.

f. Musikschule:

Die Musikschule Werdin hat, nachdem im vergangenen Jahr eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Reichshof im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2023 abgelehnt wurde, am 19.10.23 erneut einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt. Der Antrag der Musikschule Werdin ist der Vorlage angefügt.

Im Antrag wird die schwierige personelle Situation und die Struktur der Finanzierung der Musikschule Werdin dargestellt. Im Verlauf des Antrags wird beispielhaft der Finanzbedarf einer Personalstelle erklärt und der Unterrichtsanteil Reichshofer Schülerinnen und Schüler auf rd. 1/3 der Gesamtleistung der Musikschule Werdin beziffert. Eine Personalstelle könnte beispielsweise nur auf das EMSA-Projekt der Gesamtschule Reichshof entfallen. Das EMSA-Projekt wurde am 20.09.22 von Herrn Thape im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss vorgestellt.

In der Folge ergibt ein fünfstufiges Finanzierungsmodell, das eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Reichshof von 20.586 EUR bis maximal 48.608 EUR pro Jahr vorsieht.

g. Zwischen der Fertigstellung des Haushaltsentwurfs und dessen Einbringung zur Beratung im Gemeinderat haben sich folgende Planänderungen ergeben:

O Die Zuweisung des Landes NRW für den Ausbau des Ganztagsbetreuung im Prim-arbereich wurde mit 800.000 EUR in 2024 eingeplant. In der letzten Mitteilung hierzu (StGB SB 341/2023) wurde die Höhe der Förderung für Reichshof mit 721.700 EUR benannt. Somit ergibt sich eine geringere Ertragserwartung von 78.300 EUR, die anzupassen ist.

O Mit dem Abschluss eines neuen Gaslieferungsvertrages hat sich der Arbeitspreis für die Kilowattstunde deutlich verringert. Der derzeitige Planansatz kann um 150.000 EUR pro Jahr reduziert werden.

O Sollte Anfang Dezember das Vorauszahlungssoll der Gewerbesteuer immer noch erheblich über dem Planansatz 2023 liegen, so ist es möglich, die Auflösung einer Rückstellung für Kommunalverbindlichkeiten, die sich aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz heraus begründen, im Haushaltsjahr 2025, in Abhängigkeit zum tatsächlichen Vorauszahlungssoll 2023 der Gewerbesteuer, zu planen. Die Rückstellung ist dann im Jahresabschluss 2023 zu bilden.

V. Abschließende Hinweise:

a. Zur Gegenfinanzierung der Bauunterhaltungsmaßnahmen wird im gesamten Finanzplanungszeitraum die konsumtive Verwendung der Schulpauschale mit 870.000 EUR geplant. Somit steht dieser Zahlbetrag nicht mehr für investive Zwecke zur Verfügung.

b. Zur besseren Lesbarkeit des Haushaltsplanes 2024 existiert eine Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses mit den Kapiteln des Vorberichts und den Produktbereichen. Im Inhaltsverzeichnis ist der verlinkte Bereich mit einer farbigen Umrandung:  gekennzeichnet. Aus den verlinkten Kapiteln des Vorberichts und den Produktbereichen besteht die Möglichkeit wieder ins Inhaltsverzeichnis zurück zu springen.









A nlagen:

  • Haushaltssatzung 2024 im Entwurf mit Haushaltsplan, Anlagen und Stellenplan

  • Antrag der Musikschule Werdin auf finanzielle Unterstützung

  • Auszug aus dem möglichen Veränderungsnachweis zur Veränderung der Kreditermächtigung und zur Finanzierung des Bades Wildbergerhütte


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan mit Wirkung ab dem 01. Januar 2024.