Betreff
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Hahnbuche -Am Berg" für den allgemeinen Siedlungsbereich Eckenhagen
Vorlage
2004/00180/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für den Siedlungsbereich Eckenhagen wurde über eine Rahmenplanung unter anderem der Bereich nordwestlich von Hahnbuche, als geeignete Fläche für eine Siedlungserweiterung ermittelt.

Hiervon soll nun ein Teilbereich, der im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichshof als Wohnbaufläche dargestellt ist, zur Deckung des Wohnraumbedarfs über einen Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen werden.

Die Lage der betroffenen Fläche ist im Übersichtsplan durch Umrandung abgegrenzt.

Die Bau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungs- GmbH (BGW) der Gemeinde Reichshof führt zur Zeit Verhandlungen über den Grunderwerb und stellt den Antrag, eine Satzung über einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag für diesen Bereich aufzustellen.

Die BGW wird alle hiermit verbundenen Planungskosten und Kosten Dritter übernehmen und zur Ausführung Fachplanungs- und Ingenieursbüros beauftragen.

Zwischen der BGW und der Gemeinde wird ein städtebaulicher Vertrag entsprechend § 11 BauGB geschlossen, der vor Satzungsbeschluss abzuschließen ist.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens nach § 8 in Verbindung mit § 11 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 8 in Verbindung mit § 11 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 34 „Hahnbuche – Am Berg“ für den allgemeinen Siedlungsbereich Eckenhagen.