Betreff
1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach“

hier:

a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Satzungsbeschluss
Vorlage
2020/00305/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 22.03.2022 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.10.2022 und 21.11.2022 um Stellungnahme gebeten.


Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht, von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht. Diese sind in der Anlage beigefügt und werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.


Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes 3 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach als Satzung zu beschließen.

Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung

    3. Festsetzungen

    4. Begründung

    5. Artenschutzprüfung

    6. Abwägungsvorschlag der Verwaltung

    7. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach als Satzung.