hier:
Einleitungsbeschluss
Sachverhalt:
Es liegt der Verwaltung ein Ideenkonzept zur Errichtung eines Freizeitparkes in Eckenhagen, östlich des Schulzentrums, vor.
Der Planungsträger „Projektentwicklung Erlebnispark Eckenhagen“ hat das Konzept bereits der Verwaltung und dem Ältestenrat der Gemeinde Reichshof vorgestellt.
Im ersten Schritt ist eine Sommerrodelbahn mit den notwendigen Anlagen und sanitären Einrichtungen geplant. Später lässt sich der Freizeitpark ggfls. ausbauen mit einem Kletterturm, Ferienhäuschen in Form von Baumhäusern, Heckenlabyrinthen und einiges mehr. Die Ideen sind dem beigefügten schriftlichen Antrag des Vorhabenträgers zu entnehmen.
Zur Realisierung eines solchen Projektes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Schaffung von Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes erforderlich.
Vorbehaltlich der Anfrage an die Bezirksregierung, ob die Planung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist und vorbehaltlich der Abstimmung mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Waldes befürwortet die Verwaltung das Konzept.
Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller. Er beauftragt ein Planungsbüro mit der Erstellung der erforderlichen Planentwürfe.
Vor Rechtskraft der Satzung ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der regelt, dass der Planungsträger sowohl bereit, als auch in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2.Antragsschreiben
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt das Verfahren zur Einleitung der 101. Änderung des FNP in der Ortslage Eckenhagen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Freizeitpark Eckenhagen“ mit städtebaulichem Vertrag gemäß §§ 2 und 11 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.