Betreff
Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
2020/00083/
Aktenzeichen
III/68
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für die Ortslage Hasenbach durchzuführen.


Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.12.2020. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 11.01.2021 vorzubringen.


Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:


Oberbergischer Kreis


siehe Anlage 1


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:

Der nach dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag durchzuführende Ausgleich wird durch einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert, der vor Rechtskraft der Satzung abgeschlossen wird.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 2:

Die Belange des Brandschutzes sind in dem Planverfahren geprüft worden und erfüllen die Vorgaben.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:


PLEdoc für Ruhrgas AG 45029 Essen

Industrie- und Handelskammer 51604 Gummersbach

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund

Deutsche Telekom 50672 Köln

Deutsche Funkturm GmbH 50672 Köln


Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung vom 14.12.2020 bis 18.01.2021 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.


Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB zu beschließen.

Anlagen:


1 Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

2. Satzung

3. Planzeichnung

4. Begründung

5. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

6. Artenschutzprüfung


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Erlass der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach.