Betreff
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
hier: "Infektionsschutz bei Gremiensitzungen", Einführung von Videokonferenzen
Vorlage
2020/00036/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.12.2020 haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fristgerecht einen Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2020 gestellt.

Der Antrag beinhaltet den Prüfauftrag zu Videokonferenzen bzw. Hybrid-Sitzungen der Gremien und Videokonferenzen von Fraktionssitzungen.


A) Zu Gremiensitzungen als Videokonferenzen

Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 23.11.2020 (NRW-Mitteilung 697/2020) die Gemeinden über Live-Streaming und Aufzeichnung von Ratssitzungen informiert.


Bei Live-Streaming Angeboten werden personenbezogene Daten verarbeitet, welche gemäß Datenschutzgrundverordnung einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Dies bedeutet, dass eine vorherige Einwilligung der Ratsmitglieder erfolgen muss.

Der Städte- und Gemeindebund gibt weiterhin zu bedenken, dass die Ratsarbeit ein kommunales Ehrenamt darstellt und die Ratsmitglieder nicht rhetorisch geschult und vorbereitet sind wie Berufspolitiker. Daher könnte es zu Hemmungen kommen und die Kommunalpolitik unattraktiv werden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich aufgrund der oben genannten Problematik gegen eine verbindliche Regelung in der GO ausgesprochen.


Jedoch steht es den Kommunen frei, Gremiensitzungen als Videokonferenzen durch zu führen.


Dieses Schreiben ist der Vorlage als Anlage beigefügt.



Die Gemeinde Reichshof besitzt aktuell kein ausreichendes technisches Equipment, um eine Videokonferenz stattfinden zu lassen.

Falls sich der Rat der Gemeinde Reichshof für die Einführung von solchen Gremiensitzungen ausspricht, müsste zunächst ein Anbieter für die Übertragung der Sitzung ausgewählt werden, welcher die datenschutzrechtlichen Grundlagen erfüllt. Des Weiteren müsste eine entsprechende Videokamera, sowie mindestens ein Mikrophon käuflich erworben werden.

Sollte die Variante der Hybrid-Sitzungen zum Tragen kommen, müsste noch weitere Technik herangezogen werden, um allen anwesenden Gremienmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv an der Sitzung zu beteiligen.


Des Weiteren gibt die Verwaltung zu bedenken, ob alle Gremienmitglieder das technische Equipment zu Hause besitzen und auch das technische Know-How besitzen, um an den Sitzungen teilzunehmen.


Ebenfalls ist noch zu klären, wie dem Öffentlichkeitsgrundsatz für Ratssitzungen Genüge getan werden kann.


Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung von einer Einführung von Videositzungen für Rats- und Ausschusssitzungen abzusehen und es bei Präsenzsitzungen zu belassen.


AA) Delegation der Entscheidungsbefugnisse an den Haupt- und Finanzausschuss

Der Landtag hat die Möglichkeit eröffnet, Entscheidungsbefugnisse der Vertretungen während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf die jeweiligen Ausschüsse zu delegieren (vgl. §60 Abs. 2 GO NRW).

Durch die in § 60 Abs. 2 GO NRW eingeführte Regelung können die Mitglieder des Rates ihre – aus einer demokratischen Wahl hervorgegangenen – Rechte maximal für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (aktuell bis 31.01.2021) auf den Hauptausschuss übertragen, wenn sie mit zwei Drittel der Mitglieder des Rates dieser Delegation zustimmen. Dies kann in einer Präsenzsitzung des Rates erfolgen oder es kann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine Stimmabgabe in Textform erfolgen.


Von der Delegierung der Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben die gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeiten der Ausschüsse grundsätzlich unberührt, so dass sie weiterhin vorberatend und entscheidend tätig werden.

Der Hauptausschuss kann im Rahmen der Delegierung Entscheidungen nur in dem Umfang an sich ziehen, wie es dem Rat rechtlich möglich wäre.

Ein schriftliches Abstimmungsverfahren wurde am 07.12.2020 eingeleitet.


B) Voraussetzungen für Fraktionssitzungen als Videokonferenz

Fraktionssitzungen können im Zuge der Coronavirus-Epidemie zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenz, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden. Soweit sich eine Kommune im Rahmen ihrer Selbstorganisation entschieden hat, auch Online-Fraktionssitzungen zuzulassen und sich im Rahmen der ihr durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse eingeräumten Möglichkeit dazu entschieden hat, Sitzungsgeld zu gewähren, kann Sitzungsgeld auch für Online-Fraktionssitzungen ausgezahlt werden, wenn eine solche Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

Es empfiehlt sich die Möglichkeit der Online-Sitzungen auch in der Hauptsatzung zu normieren.



Die Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im weiteren Verlauf der Coronavirus-Epidemie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.