Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath“ I. BA
hier:
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
2014/00348/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 19.09.2017 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath“ I. BA

beschlossen.

Im Geltungsbereich der Änderung wird die Festsetzung der maximal zulässigen Firsthöhe geändert.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 05.10.2017 bis 06.11.2017 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2017 um Stellungnahme gebeten. Weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Antwortschreiben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen und Bedenken sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath“ I. BA als Satzung zu beschließen.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

    2. Plangrundlage 3. vereinfachte Änderung

    3. Begründung

    4. Stellungnahme der Verwaltung mit Anregungen der Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange sowie Antwortschreiben ohne Anregungen und Bedenken


a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath“ I. BA als Satzung.