Sachverhalt:


  1. Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen, der Stellenplan und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis zum Jahr 2020 wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Gemeinderat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen,den Stellenplan und das HSK bis zum Jahr 2020 in der Sitzung

  • des Ausschusses für Tourismus und Kultur am 14.11.2017,

  • des Betriebsausschusses Wasserwerk / Abwasserwerk am 28.11.2017

  • des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 04.12.2017

  • des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses am 05.12.2017,

  • des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2017


zu beraten und am 11.12.2017 durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, der Stellenplan und das HSK werden dem Gemeinderat in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt; auf Wunsch in einer gedruckten Fassung. Den Sachkundigen Bürgern werden die Unterlagen zur Beratung ebenfalls in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt.


Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.


Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2018 sehen bei


  • Erträgen von:

41.232.267 Euro

und

  • Aufwendungen von:

43.521.610 Euro

einen

  • Fehlbedarf von:

2.289.343 Euro

vor.


Gegenüber der Haushaltsplanung 2017 ergibt sich eine Verringerung des Fehlbedarfs von 363.439 Euro. Gegenüber dem HSK-Planungsbeschluss vom 08.06.2015 für das Jahr 2018 ergibt sich eine Verschlechterung von 1.115.696 Euro. Diese Verschlechterung wird kompensiert durch die zum 31.12.2016 festgestellte Ausgleichsrücklage von 1.097.185 Euro . Somit wird in der Summe der "HSK-Fahrplan" eingehalten.


Der Finanzplan des Jahres 2018 sieht


  • Investitionen von:

9.637.769 Euro

vor, die eine

  • Kreditaufnahme von:

1.004.267 Euro

notwendig machen.


Somit ergibt sich bei einer



  • Tilgung von:

1.073.000 Euro.



keine Neuverschuldung.




  1. 3. Fortschreibung des HSK bis zum Jahr 2020

Mit diesem Haushaltsentwurf ist es - unter Einbeziehung der durch die positiven Jahresergebnisse 2015 und 2016 entstandenen Ausgleichsrücklage - gelungen, trotz der erheblich Zahllaststeigerung von rd. 2,3 Mio. Euro bei der Kreisumlage sowie den stetig steigenden Preise für Personal und Dienstleistungen, dass am 08. Juni 2015 beschlossene Haushaltssicherungskonzept in Bezug auf die Fehlbetragsentwicklung bis zum Jahr 2020 insgesamt einzuhalten.


Die folgenden Eckwerte haben auch mit der im Haushaltsentwurf 2018 erfolgten Fortschreibung des HSK die volle Gültigkeit:

  • Laufzeit des HSK bis zum Jahr 2020.

  • Weiterführung des Gebäudesanierungsprogramms gemäß Ratsbeschluss vom 08.06.2015 durch eine zeitliche Streckung bis zum Jahr 2022.

  • Netto-Neuverschuldung nur soweit dies wirtschaftlich ist.

Im Entwurf des Investitionsprogramms für 2018 wird keine Netto-Neuverschuldung vorgesehen.

  • Anhebung der nachfolgenden Hebesatze gem. dem Ratsbeschluss vom 08.06.2015:

  • Grundsteuer A auf

380 v. H.,

  • Grundsteuer B auf

590 v.H.,

  • Gewerbesteuer auf

480 v. H.

Durch die hohen Gewerbesteuer-Ist-Einnahme im Referenzzeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 sowie durch die weiterhin hohe Ist-Einnahme ab dem Zeitraum Juli 2017 erhöht sich die Berechnungsbasis (Umlagegrundlage) für die Kreisumlage, so dass erheblich höhere Zahlbeträge für die Kreisumlage ab dem Jahr 2018 eingeplant werden mussten.


In der Fortschreibung weicht das HSK von der Basisplanung aus dem Jahr 2015 wie folgt ab:

Jahr

Basisplanung 2015

Fortschreibung 2018


Änderung

2015

Planung:

-2.271 T€

Ist:

563 T€


+2.834 T€

2016

Planung:

-4.129 T€

Ist:

534 T€


+4.663 T€

2017

Planung:

-2.784 T€

Prognose:

-0 T€


+2.784 T€

2018

Planung:

-1.174 T€

Planung:

-2.289 T€


-1.115 T€

2019

Planung:

-229 T€

Planung:

-1.501 T€


-1.272 T€

2020

Planung:

+859 T€

Planung:

+889 T€


+30 T€


Die in der Fortschreibung von der Basisplanung 2015 entstehenden Abweichungen für das Jahr 2018 werden wie folgt erklärt:


Steuererträge:

Wesentlich für das um 1,7 Mio. € höhere Steueraufkommen im Jahr 2018 ist die höhere Einplanung der Gewerbesteuer um +1,3 Mio. €, weil sich diese Steuerart unabhängig von der Erhöhung des Hebesatzes außerordentlich positiv entwickelt hat. Die zum Soll gestellte Gewerbesteuer erreichte Mitte September 17,5 Mio. Euro, so dass der fortgesetzt gute Gewerbesteuerertrag ggü. der HSK-Basisplanung für 2018 von 14,2 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro fortgeschrieben werden kann.

Zuweisungen:

Bei den Zuweisungen haben sich Verbesserungen ggü. der Basisplanung von rd. 1,5 Mio. Euro ergeben. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die erhöhten Landeszuweisungen für Asylbewerber / Flüchtlinge zurückzuführen.

Personalaufwand:

Der Personalaufwand hat sich gegenüber der Basisplanung um rd. 349 T€ erhöht. Diese Erhöhung ist zum Teil auf die tariflichen Steigerungen der vergangenen Jahre, soweit sie über dem Planziel von 2% lagen, auf zusätzlichen Personalbedarf zur Betreuung der Geflüchteten und auf spezielle personalwirtschaftliche Maßnahmen (Mutterschutz, Ordnungspartnerschaft, Pflegeberatung etc.) zurückzuführen.

Sach- und Dienstleistungen:

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen hat sich gegenüber der Basisplanung um rd. 1,66 Mio. Euro erhöht, weil gegenüber der HSK-Basisplanung aus 2015 nun im Jahr 2018 für die „Fertigung“ der Gewerbegrundstücke im interkommunalen Gewerbegebiet Wehnrath, V. PA 1,1 Mio. Euro eingeplant wurden. Darüber hinaus haben sich im laufenden Betrieb höhere Aufwände ergeben.

Bilanzielle Abschreibungen:

Die bilanziellen Abschreibungen haben sich ggü. der Basisplanung mit -182 T€ verringert. Dies hängt mit der Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms zusammen.

Transferaufwand:

Der Transferaufwand hat sich gegenüber der Basisplanung um rd. 2,88 Mio. Euro erhöht. Hiervon entfallen 3,4 Mio. Euro auf die Kreisumlage. Die Sozialtransferaufwendungen haben sich gegenüber der Prognose um 680 T€ verringert.

Sonstiger Aufwand:

Die sonstigen Aufwendungen haben sich gegenüber der Basisplanung um rd. 574 T€ erhöht. Wesentlich hierfür ist die Steigerung bei den Mieten und Mietnebenkosten für die Unterbringung der Asylbewerber / Flüchtlinge (+ 350 T€) sowie eine Steigerung von +67 T€ bei der Kapitalertragssteuer für die höhere Finanzbeteiligung an der AggerEnergie GmbH.

Finanzaufwand:

Der Finanzaufwand hat sich ggü. der Basisplanung aufgrund der im Jahr 2015 realisierten günstigen Zinskonditionen bei der Kreditaufnahme um -206 T€ verringert. Dies wirkt sich auch positiv auf die weiteren HSK-Jahre bis 2020 aus.


Die mit dieser Vorlage in die Beratungen eingebrachte 3. Fortschreibung des HSK´s sieht wie in der Basisplanung nach wie vor den Ausgleich, sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan, im Jahr 2020 vor. Formell ist der Haushalt ausgeglichen, wenn im Ergebnisplan die Erträge die Aufwendungen decken.


Der Finanzplan wird deshalb besonders erwähnt, weil durch die Reduzierung der Differenz zwischen den nicht zahlungsrelevanten Komponenten der Ergebnisrechnung (Abschreibungsaufwand abzüglich Auflösungsertrag der Sonderposten), zukünftig nicht mehr ausreichend Finanzmittel erwirtschaftet werden, um den Zuwachs bei der zahlungsrelevanten Tilgung in der Finanzrechnung, insbesondere aus der bereits getätigten und der zukünftig möglichen Neuverschuldung, zu decken.


Nachfolgend die fortgeschriebene Entwicklung im


Ergebnisplan:

Finanzplan:

Jahr

(-)Defizit (+)Überschuss

(-)Defizit (+)Überschuss

2018

- 2.289.343 €

- 2.956.554 €

2019

- 1.500.870 €

- 2.350.108 €

2020

+ 889.002 €

+ 10.794 €

2021

+ 1.156.435 €

+ 277.993 €


Die für die HSK-Fortschreibung erforderlichen Steigerungswerte nach den Planungsrichtwerten die den Planwerten 2018 bis 2021 zugrunde liegen, die individuellen Entwicklungsraten und die Hebesatzveränderungen sind im Detail in der als Anlage III beigefügten Zusammenfassung nach den Bereichen:


  • Gewerbesteuer, Grundsteuer A + B, übrige Gemeindesteuern,

  • Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie Kompensationsanteile,

  • Schlüsselzuweisungen, Finanzerträge und Sonderposten,

  • Übrige Erträge aus Verwaltung und Betrieb,

  • Personal- und Versorgungsaufwand,

  • Aufwand für Sach- und Dienstleistungen,

  • Schülerbeförderungskosten, Aufwand für Energie,

  • Unterhaltung von Straßen und Gebäuden,

  • Kreisumlage, Sozialtransferaufwand,

  • Transferaufwand an private und an verbundene Unternehmen,

  • Gewerbesteuerumlage, Finanzaufwand, sonstiger Aufwand und Abschreibungsaufwand


dargestellt.



  1. Weitere Beratungen

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes und des fortgeschriebenen HSK´s lassen in Bezug auf ihre Festsetzungen noch Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen zu.

In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern. Die angewandten Orientierungsdaten und Hebesatzsteigerungen sind auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin zu beurteilen.


Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf folgende Risiken hingewiesen:

  1. Im Jahr 2020 soll der Solidarbeitrag in Form des Solidarpaktes für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten in den ostdeutschen Bundesländern wegfallen. Für Reichshof würde dies eine Entlastung von rd. 1 Mio. Euro bedeuten. Diese Entlastung darf von Seiten der Aufsichtsbehörde bereits heute berücksichtigt werden, obwohl es hierzu noch keine konkreten Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern gibt. Diese Einschätzung wurde im Schnellbrief 299/2016 vom 27.10.2016 vom Städte- und Gemeindebund NRW nach Rücksprache mit den NRW-Ministerien für Finanzen und Inneres/Kommunales bestätigt. Die Entlastung wurde auch in der 3. Fortschreibung des HSK´s berücksichtigt.

  2. Der in den vergangenen Jahren schwankende Ertrag aus der Gewerbesteuer hat im Haushalt oftmals Defizite verursacht. Die Planung in den Jahren 2018 bis 2021 geht von stetig steigenden Erträgen aus. Eine konjunkturelle Schwächephase ist nicht eingeplant. Die Steigerung des Planansatzes 2018 gegenüber der Planung im Jahr 2017 berücksichtigt den Mittelwert der Ergebnisse aus den letzten fünf Jahren vor dem Planjahr. Der in der mittelfristigen Finanzplanung möglicherweise negativ abweichende Gewerbesteuerertrag muss –soweit er eintritt- auf andere Art und Weise ausgeglichen werden.

  3. Die Leistungen zur Betreuung von Asylsbewerbern / Flüchtlingen werden im Jahr 2018 in den PG 1.31.11 und 1.52.09 mit insgesamt 1,71 Mio. Euro geplant. In den Jahren 2019 und 2020 werden die Aufwendungen gemessen an 2018 in etwa gleich hoch eingeplant. Der Ertrag aus Landeszuweisungen wird in den Jahre 2018 bis 2020 ca. 61 % der primären Aufwendungen decken. Die Verrechnung der Querschnittsleistungen (Interne Leistungsverrechnung) ist in diesen Werten nicht enthalten.

  4. Durch die erhebliche Verringerung des Abschreibungsbetrages ab dem Jahr 2018 und der gleichzeitigen Zunahme der Tilgungsleistungen aus den bisherigen Darlehensverpflichtungen und der möglichen Neuverschuldung wird der Kassenkreditbestand voraussichtlich bis Ende 2019 noch ansteigen. Dies führt bei dieser Finanzkonstellation dazu, dass die Zins- und Tilgungsleistungen für die Investitionskredite mit Kassenkrediten finanziert werden.

Die prognostizierte Zunahme des Kassenkreditbestandes wird aufgrund des hohen Gewerbesteuer-Ist-Ertrages des Jahres 2017 von einer deutlich geringeren Kreditlinie aus erfolgen, so dass zum Jahresende 2020 nicht mehr von einem Kassenkreditbestand von 13 Mio. Euro, sondern von nunmehr rd. 7 Mio. Euro ausgegangen wird.

  1. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sind die Kreditmarktzinsen historisch niedrig. Ein Risiko liegt in der Zinsänderung. Im HSK ist der Liquiditätskredit mit einem Zinssatz von 1% geplant.


Des Weiteren werden zur Planung noch folgende Hinweise gegeben:


  1. Der Abschreibungsaufwand hat sich im Bereich der Straßen und Wege für das Jahr 2018 um rd. 695.000 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert.

  2. Der Aufwand für die Straßenunterhaltung wurde gegenüber. den Vorjahresplanungen für das Jahr 2018 um rd. 230 T€ bzw. für die nachfolgenden Jahre bis 2021 um rd. 280 T€ erhöht.

  3. Der Stellenplan 2018 hat sich gegenüber den Ausweisungen in 2017 durch die Übernahme der neuen Entgeltordnung und durch Bewertungen, Umsetzungen, Vermerke sowie durch Verschiebung von Stellenanteilen verändert.



Zu beraten ist noch über:

  1. die investiven Maßnahmen der Feuerwehr außerhalb des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes und der Budgetvereinbarung gemäß Ratsbeschluss v. 08.06.2015. Dies sind im Einzelnen

  • im Jahr 2018 für 20.000 Euro Inventar Feuerwehrgerätehaus Hunsheim

  • im Jahr 2018 für 60.000 Euro (gefördert mit 48.000 Euro) ein Mannschaftstransportfahrzeug für die Kinderfeuerwehr.

  • im Jahr 2019 für 35.000 Euro digitale Alarmempfänger

  • im Jahr 2020 für 41.000 Euro digitale Alarmempfänger und Atemschutzgeräte.

  1. die von der Feuerwehr beantragte Erhöhung des am 08.06.2015 mit 280.000 Euro festgelegten Budget um 31.000 Euro ab dem Jahr 2020.

  2. die Einplanung von 20.000 Euro im Investitionsplan für den Einsatz regenerativer Energien.

Beweggrund für eine Einplanung ist der Beschluss des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 30.05.2017, dass die im Rahmen einer Bündelausschreibung für Strom zu kalkulierenden Mehrkosten der Ökostromlieferung für Effizienzsteigerungen und zur weiteren dezentralen Stromerzeugung in den gemeindlichen Liegenschaften verwendet werden sollen.

  1. den Antrag der Gemeinschaft der Forstbetriebsgemeinschaften Reichshof zur Erhöhung der jährlichen Pauschale für die Wirtschaftswegeunterhaltung um 15.000 Euro auf dann 50.000 Euro sowie über die von der Gemeinschaft der Forstbetriebsgemeinschaften Reichshof vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A um 75. v. H. als Gegenfinanzierung.

  2. mögliche Einsparungen, die sich aus der Analyse des Haushaltes ergeben. Hierzu wird auf die Ausführungen des Oberbergischen Kreises (OBK) zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verwiesen, die auf Seite 3 der Verfügung vom 15.10.2015 zu finden sind (Anlage IX). Auf diese Ausführung hat der OBK in seinen nachfolgenden Genehmigungsschreiben vom 07.07.2016 und 16.03.2017 zur 1. bzw. 2. Fortschreibung des HSK nochmals hingewiesen (Anlagen X u XI). Hiernach sind neben den Steuererhöhungen auch strukturelle Verbesserungen Bestandteil eines HSK´s.

Die Auflistung möglicher Sparmaßnahmen, die der OBK in der Haushaltsverfügung erwähnt, ist aus der Beratungstätigkeit der Gemeindeprüfungsanstalt bei den Stärkungspaktkommunen entstanden.

Die etwa 800 Maßnahmen wurden um identische Maßnahmen etc. bereinigt, so dass letztendlich 669 Maßnahmen in der Weise beurteilt wurden, das eine Einteilung nach:

  • Ja gemacht ! (200 Maßnahmen, die schon umgesetzt wurden)


  • Ja möglich ! (114 Maßnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen

umgesetzt werden könnten)


  • Nein, weil ..... ! (169 Maßnahmen, die nicht in Frage kommen)


  • Trifft nicht zu ! (186 Maßnahmen, die in der Zuständigkeit anderer Behörden

liegen bzw. die nicht Aufgabe der Gemeinde Reichshof sind)


Die Liste umfasst zu Begrenzung ihres Umfanges nur die 283 Maßnahmen „Ja möglich!“ und „Nein, weil....!“ Die komplette Liste kann jederzeit eingesehen werden.

Die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen führen nach Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt die Bezeichnungen und die Überschriften, wie sie in den betroffenen Kommunen dokumentiert sind.

Die Übersicht gliedert sich nach Produktbereichen, welche wiederum in Reduzierung von Aufwendungen und in Steigerung von Erträgen untergliedert ist. Aufgeführt sind jeweils die Bezeichnungen der einzelnen Maßnahmen.


Für die Beratung in den Fachausschüssen wurden die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen nach Ausschüssen wie folgt sortiert und als Anlagen beigefügt:


  • Ausschusses für Tourismus und Kultur (Anlage V)

  • Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses (Anlage VI)

  • Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses (Anlage VII)

  • Haupt- und Finanzausschusses (Anlage VIII)


  1. die Liste der mutmaßlich freiwilligen Leistungen (Anlage IV).

Eine solche Liste, so ist es im Genehmigungsschreiben des OBK zur 1. Fortschreibung des HSK formuliert, bedarf einer besonderen Betrachtung. Die Kommunen in der Haushaltssicherung haben gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur Ausgestaltung des HSK zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang der freiwilligen Leistungen reduziert werden kann.

Die Auflistung ist lediglich eine erste Orientierung. Die darin enthaltenen Produkte und Kostenstellen sind im Bedarfsfall konkret zu untersuchen und in die Kategorien:

  • Pflichtaufgabe,

  • freiwillige Leistung,

  • freiwillige Leistung als Bestandteil einer Pflichtaufgabe oder

  • pflichtiger Anteil als Bestandteil einer freiwilligen Leistung



einzuordnen.

Anlagen:


  • Ergebnisplanung 2018 - 2021 (Anlage I)

  • Ergebnisplanung 2018 - 2021 im Vergleich zur Basisplanung aus 2015 (Anlage II)

  • Steigerungswerte 2018 – 2021 (Anlage III)

  • Auflistung mutmaßlicher freiwilliger Leistungen bzw. Anteile mutmaßlicher freiwilliger Leistungen (Anlage IV).

  • Analyse des Haushaltes, geordnet nach Fachausschüssen

    • Ausschuss für Tourismus und Kultur (Anlage V)

    • Schul-,Sozial-,Jugend- und Sportausschuss (Anlage VI)

    • Bau-,Planungs-,Verkehrs- und Umweltausschuss (Anlage VII)

    • Haupt- und Finanzausschuss (Anlage VIII)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 15.10.2015 (Anlage IX)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 07.07.2016 (Anlage X)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 16.03.2017 (Anlage XI)


Der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk, der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahr 2020 sowie die Wirtschaftspläne 2018 des Gemeindewasserwerkes und des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung mit Wirkung ab dem 01. Januar 2018.


Möglicher Zusatz zum Beschluss, falls die Beratungen dies ergeben:

Der Rat hat über die aufbereitete Vorschlagsliste der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, insbesondere über die mit „Ja, möglich“ gekennzeichneten Vorschläge, beraten und wird die Vorschläge als Ersatzmaßnahmen in Betracht ziehen, sobald die zukünftige Entwicklung des bisherigen Konzeptes zur Haushaltssicherung dies erfordert.

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass im Haushaltsentwurf an verschiedenen Stellen freiwillige Leistungen ganz oder anteilig vorhanden sind. Dies entspricht den Zielen der Gemeindeentwicklung. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass deren Finanzierung über die allgemeinen Finanzierungsmittel (Steuern) erfolgt.