Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34a "Hahnbuche - Am Berg II" hier: Einleitungsbeschluss
Vorlage
2014/00284/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Das Gebiet in Hahnbuche „Am Berg“ wurde bereits 2004 für den Siedlungsbereich Eckenhagen als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen. 2007 ist der Bebauungsplan Nr. 34 „Hahnbuche – Am Berg“ entstanden, der einen Teil der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereich überplant.


Der Eigentümer der noch unbebauten Grundstücke beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die bauliche Nutzung auch für diese Grundstücke vorzubereiten.

Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller. Im übrigen werden hierzu Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt.

Zur Erstellung der Planunterlagen nebst Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird der Vorhabenträger ein Planungsbüro beauftragen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34a „Hahnbuche – Am Berg II“ zu beschließen.

Anlagen:


1. Übersichtsplan
2. Antragsschreiben




Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34a „Hahnbuche – Am Berg“ gemäß § 2 Baugesetzbuch mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 3 ff. BauGB durchzuführen.