Betreff
12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, II.BA „Gewerbegebiet Wehnrath“
hier: Einleitungsbeschluss
Vorlage
2014/00274/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fa. Ralf Bohle GmbH beabsichtigt den Neubau eines multifunktionalen Gebäudes als Anbau an das bestehende Hochregallager.


Die Architektenplanung sieht vor, das Gebäude 4-geschossig zu bauen, die Gebäudefront ununterbrochen ca. 40 m lang werden zu lassen und evtl. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.

Dies lässt sich u.a wegen der bestehenden Höhenfestsetzungen im gültigen Bebauungsplan nicht realisieren.


Im Sinne der Wirtschaftsförderung und der Bedeutung der Fa. Bohle für die Gemeinde Reichshof wird der Bau des neuen Gebäudes befürwortet.


Der Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen sollen der Architektenplanung angepasst werden.

Da es sich hier um geringfügige Änderungen im Bebauungsplan handelt und durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, II.BA im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, II.BA „Gewerbegebiet Wehnrath“ zu beschließen.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, II.BA „Gewerbegebiet Wehnrath“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.