Betreff
67. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Sinspert und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Sinspert-Kapellenweg" hier: a) Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange b) Beschlussfassung des FNP c) Satzungsbeschluss
Vorlage
2009/00076/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2009 die Verwaltung beauftragt, die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Die Bauleitplanentwürfe lagen in der Zeit vom 14.12.2009 bis 14.01.2010 öffentlich aus. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Anregungen abzuwägen und die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplans Nr. 46 mit Textteil und Begründung als Satzung zu beschließen.


Anlagen:

  • Flächennutzungsplan mit Begründung

  • Bebauungsplan mit Textteil und Begründung

  • Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahmen der Verwaltung


Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt, den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.


c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 46 „Sinspert - Kapellenweg“ als Satzung.