Sachverhalt:


Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und Stellenplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen, der Stellenplan und die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis zum Jahr 2020 wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Gemeinderat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, den Stellenplan und das HSK bis zum Jahr 2020 in der Sitzung

  • des Ausschusses für Tourismus und Kultur am 13.11.2019,

  • des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses am 19.11.2019

  • des Betriebsausschusses Wasserwerk / Abwasserwerk am 26.11.2019

  • des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 02.12.2019

  • des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2019


zu beraten und am 11.12.2019 durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, der Stellenplan und das HSK werden dem Gemeinderat in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt; auf Wunsch in einer gedruckten Fassung. Den Sachkundigen Bürgern werden die Unterlagen zur Beratung ebenfalls in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt ggfls. eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2020 sehen bei

  • Erträgen von:

42.317.480 EUR

und

  • Aufwendungen von:

42.928.690 EUR

einen

  • Fehlbedarf von:

611.210 EUR

vor.


Gegenüber der Haushaltsplanung 2019 ergibt sich eine Erhöhung des Fehlbedarfs von 70.937 EUR. Gegenüber dem HSK-Planungsbeschluss vom 08.06.2015 für das Jahr 2020 ergibt sich eine negative Abweichung von 1.470.584 EUR. Somit wird deutlich vom "HSK-Fahrplan" abgewichen.

Der Finanzplan des Jahres 2020 sieht


  • Investitionen von:

9.077.336 EUR

vor, die eine

  • Kreditaufnahme von:

1.363.857 EUR

notwendig machen.


In der Kreditaufnahme ist die letzte Jahresrate des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ mit einem Betrag von 231.078 EUR enthalten, die vom Land NRW getilgt wird.


Somit ergibt sich –ohne Berücksichtigung der Kreditaufnahme aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ - bei einer



  • Tilgung von:

1.314.941 EUR.



keine Neuverschuldung.





  1. 5. Fortschreibung des HSK bis zum Jahr 2020

Der Haushaltsentwurf enthält einen Gesamtbetrag der Erträge der die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen nicht erreicht. Die Verpflichtung den Haushalt in der Planung auszugleichen wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfüllt.



Die folgenden Eckwerte haben mit der im Haushaltsentwurf 2020 erfolgten Fortschreibung des HSK nicht mehr die volle Gültigkeit:

  • Laufzeit des HSK bis zum Jahr 2020.

  • Weiterführung des Gebäudesanierungsprogramms gemäß Ratsbeschluss vom 08.06.2015 durch eine zeitliche Streckung bis zum Jahr 2022 und mittlerweile auch darüber hinaus.

  • Keine Netto-Neuverschuldung.

  • Anhebung der nachfolgenden Hebesätze gemäß des Ratsbeschlusses vom 08.06.2015:

  • Grundsteuer A auf

400 v. H.,

Entwurf 2020: 445 v. H.,

  • Grundsteuer B auf

630 v. H.,

Entwurf 2020: 570 v. H.,

  • Gewerbesteuer auf

490 v. H.

Entwurf 2020: 475 v. H.


In der Fortschreibung weicht das HSK von der Basisplanung aus dem Jahr 2015 wie folgt ab:

Jahr

Basisplanung 2015

Fortschreibung 2018


Änderung

2015

Planung:

-2.271 T€

Ist:

563 T€


+2.834 T€

2016

Planung:

-4.129 T€

Ist:

534 T€


+4.663 T€

2017

Planung:

-2.784 T€

Ist:

652 T€


+3.436 T€

2018

Planung:

-1.174 T€

Ist:

447 T€


+1.621T€

2019

Planung:

-229 T€

Planung:

-540 T€


-311 T€

2020

Planung:

+859 T€

Planung:

-611 T€


-1.470 T€


Die in den Fortschreibungen von der Basisplanung 2015 entstehenden Abweichungen für das Jahr 2020 werden wie folgt erklärt:


Steuererträge:

Wesentlich für das um 0,32 Mio. EUR höhere Steueraufkommen im Jahr 2020 ist die höhere Einplanung der Einkommen- und Umsatzsteueranteile (+0,75 Mio. EUR) zulasten der Grundsteuer B (-0,44 Mio. EUR).



Zuweisungen / Einnahme aus Verwaltung u. Betrieb:

Bei den Zuweisungen haben sich Verbesserungen ggü. der Basisplanung von rd. 0,61 Mio. EUR ergeben. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die erhöhten Auflösungserträge für Sonderposten aus der geförderten Investitionstätigkeit zurückzuführen.

Personalaufwand:

Der Personalaufwand hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 0,65 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung ist zum Teil auf die tariflichen Steigerungen der vergangenen Jahre, soweit sie über dem Planziel von 2% lagen, auf einen zusätzlichen Personalbedarf zur Betreuung der Geflüchteten und auf spezielle personalwirtschaftliche Maßnahmen (Mutterschutz, Ordnungspartnerschaft, Pflegeberatung etc.) zurückzuführen.









Sach- und Dienstleistungen:

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 1,67 Mio. EUR erhöht, weil ggü. der HSK-Basisplanung aus 2015 nun im Jahr 2020 für die „Fertigung“ der Gewerbegrundstücke im interkommunalen Gewerbegebiet Wehnrath, V. PA 1,1 Mio. EUR eingeplant wurden. Darüber hinaus ergeben sich im laufenden Betrieb und in der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens höhere Aufwendungen.

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen hat sich gegenüber der Basisplanung um rd. 2,21 Mio. EUR erhöht, weil gegenüber der HSK-Basisplanung aus 2015 nun im Jahr 2019 für die „Fertigung“ der Gewerbegrundstücke im interkommunalen Gewerbegebiet Wehnrath, V. PA 1,2 Mio. EUR eingeplant wurden. Darüber hinaus ergeben sich im laufenden Betrieb und in der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens höhere Aufwände.



Bilanzielle Abschreibungen:

Die bilanziellen Abschreibungen haben sich ggü. der Basisplanung für 2020 nur um 62 TEUR erhöht.



Transferaufwand:

Der Transferaufwand hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 2,99 Mio. EUR erhöht. Hiervon entfallen 2,8 Mio. EUR auf die Kreisumlage und 0,3 Mio. EUR auf die Sozialtransferaufwendungen.



Sonstiger Aufwand:

Die sonstigen Aufwendungen haben sich ggü. der Basisplanung um rd. 490 TEUR erhöht. Wesentlich hierfür ist die Steigerung bei den Mieten und Mietnebenkosten für die Unterbringung der Asylbewerber / Geflüchtete sowie eine Steigerung von bei der Kapitalertragssteuer für die höhere Finanzbeteiligung an der AggerEnergie GmbH und die im Kontenplan enthaltene Umgliederung des Aufwand für Geringwertige Wirtschaftsgüter.



Finanzaufwand:

Der Finanzaufwand hat sich ggü. der Basisplanung aufgrund der im Jahr 2015 realisierten günstigen Zinskonditionen bei der Kreditaufnahme um 298 TEUR verringert.



Die mit dieser Vorlage in die Beratungen eingebrachte 5. Fortschreibung des HSK´s sieht nur noch den Ausgleich in der Ergebnisrechnung und nicht mehr in dem Finanzplan vor.

Im Jahr 2020 gelingt dies im Ergebnisplan wie bereits erwähnt nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (§ 75/2 GO NRW). Der Finanzplan wird weder im Planjahr 2020 noch im Zeitraum der Finanzplanung bis 2023 ausgeglichen dargestellt.

Der Finanzplan wird deshalb besonders erwähnt, weil durch die wesentlichen nicht zahlungsrelevanten Komponenten der Ergebnisrechnung (Abschreibungsaufwand, Auflösungsertrag aus Sonderposten, Entnahme und Zuführung zu Rückstellungen), zukünftig nicht mehr ausreichend Finanzmittel erwirtschaftet werden, um in der Finanzrechnung den erfolgten Zuwachs bei der gemeinsamen Summe aus laufender Verwaltungstätigkeit und Tilgung zu decken.






Nachfolgend die fortgeschriebene Entwicklung in den jeweiligen Teilplänen:


Ergebnisplan:

Finanzplan:

Jahr

(-)Defizit (+)Überschuss

(-)Defizit (+)Überschuss

Plan 2019

- 540.273 €

- 2.956.554 €

Plan 2020

- 611.210 €

- 2.844.654 €

Plan 2021

+ 12.805 €

-1.032.894 €

Plan 2022

+ 10.969 €

- 939.794 €

Plan 2023

+ 42.417 €

- 885.178 €


Die für die HSK-Fortschreibung erforderlichen Steigerungswerte nach den Planungsrichtwerten, die den Planwerten 2020 zugrunde liegen sowie die individuellen Entwicklungsraten und die Hebesatzveränderungen, sind im Detail in der als Anlage III beigefügten Zusammenfassung nach den Bereichen:

  • Gewerbesteuer, Grundsteuer A + B, übrige Gemeindesteuern,

  • Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie Kompensationsanteile,

  • Schlüsselzuweisungen, Finanzerträge und Sonderposten,

  • Übrige Erträge aus Verwaltung und Betrieb,

  • Personal- und Versorgungsaufwand,

  • Aufwand für Sach- und Dienstleistungen,

  • Schülerbeförderungskosten, Aufwand für Energie,

  • Unterhaltung von Straßen und Gebäuden,

  • Kreisumlage, Sozialtransferaufwand,

  • Transferaufwand an private und an verbundene Unternehmen,

  • Gewerbesteuerumlage, Finanzaufwand, sonstiger Aufwand und Abschreibungsaufwand

dargestellt.



  1. Weitere Beratungen

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplans und das fortgeschriebenen HSK lassen in Bezug auf ihre jeweiligen Festsetzungen noch Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen zu.

In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern. Die angewandten Orientierungsdaten und Hebesatzsteigerungen sollten auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin beurteilt werden.


Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf folgende Risiken hingewiesen:

  1. Der in den vergangenen Jahren schwankende Ertrag aus der Gewerbesteuer hat im Haushalt oftmals Defizite verursacht. Im Oktober 2019 liegt das Veranlagungssoll für das Jahr 2019 rd. 400.000 EUR unterhalb des Planansatzes 2019. Die Bundesregierung und die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das Jahr 2020 nicht von nennenswertem Wirtschaftswachstum aus. Dementsprechend ist die Steigerung der Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer auf 14,75 Mio. EUR (+ 0,39 Mio. EUR) schon risikobehaftet.

  2. Die Leistungen zur Betreuung von Asylsbewerbern / Geflüchteten werden im Jahr 2020 in den Produktgruppen 1.31.11 und 1.52.09 mit insgesamt 1,9 Mio. EUR geplant. In den Jahren 2021 bis 2023 werden die Aufwendungen gemessen an 2020 in etwa gleich hoch eingeplant. Der Ertrag aus Landeszuweisungen / Benutzungsgebühren wird in den Jahre 2020 bis 2023 in einer Spanne von 53% bis 58% einen Deckungsbeitrag zu den primären Aufwendungen bringen. Die Verrechnung der Querschnittsleistungen (Interne Leistungsverrechnung) ist in diesen Werten nicht enthalten.

  3. Der ggü. dem Jahr 2019 um 1,44 Mio. EUR steigende Aufwand für die Kreisumlage sowie die komplett entfallenden Schlüsselzuweisungen von rd. 1,1 Mio. EUR werden nur zum Teil durch die wegfallende Umlage Fd. dt. Einheit (1,0 Mio. EUR) kompensiert. Insoweit entsteht allein aus dieser Konstellation schon ein Liquiditätsbedarf von 1,5 Mio. EUR. Insgesamt summiert sich die Liquiditätslücke im Jahr 2020 auf 2,84 Mio. EUR. Auch in den Folgejahren wird die Liquiditätslücke im Finanzplan pro Jahr bei rd. 1 Mio. EUR liegen. Der Gesamtbestand an Liquiditätskrediten wird dann in der mittelfristigen Finanzplanung auf über 11 Mio. EUR ansteigen.

  4. Durch die erhebliche Verringerung des Abschreibungsbetrages, insbesondere beim Straßenvermögen, ab dem Jahr 2018 und der gleichzeitigen Zunahme der Tilgungsleistungen aus den bisherigen Darlehensverpflichtungen, wird der Kassenkreditbestand ebenfalls negativ beeinflusst. Dies führt bei dieser Finanzkonstellation dazu, dass die Zins- und Tilgungsleistungen für die Investitionskredite durch Liquiditätskredite finanziert werden müssen. Es findet sozusagen eine Umschuldung vom langfristigen in den kurzfristigen Bereichs statt.

  5. Negative Selbstfinanzierungskraft: Für die Bewältigung der Zuwächse bei der Kreisumlage, den Sozialaufwendungen und den Personalkosten ist eine Stärkung der Selbstfinanzierungskraft erforderlich.

Die Aufwendungen der am 01. Juli 2019 beschlossenen Ergebnisrechnung 2018 sind ggü. der Ergebnisrechnung 2015 um rd. 10% gestiegen. Finanziert wurde diese Steigerung allein aus dem guten Steuerertrag, insbesondere dem überdurchschnittlichen Gewerbesteuerertrag.

Entsprechend den Werten aus dem HSK-Aufstellungsjahr 2015 sollten im Jahr 2020 die Hebesätze für die Grundsteuer B bei 630 v.H-Punkten und für die Gewerbesteuer bei 490 v.H-Punkten liegen. Bei Realisierung dieser Werte könnte mit einem zusätzlichen Ertrag von 0,8 Mio. EUR pro Jahr gerechnet werden. Erläuterungen hierzu werden im Vorbericht des Haushaltsplanes bei „3.5 HSK 2015 bis 2020 (5. Fortschreibung in 2020)“ gegeben.

  1. Geringe Schwankungsreserve (Ausgleichsrücklage)

Die Ausgleichsrücklage hat zum 31.12.2018 einen Bestand von:


2.195.892 EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2019:

- 540.273 EUR

abzüglich des derzeitigen Gewerbesteuer-solls, das unter der Planung 2019 liegt:


- 400.000 EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2020

- 611.210 EUR

verfügbarer Rest:

644.409 EUR



Ob der verfügbare Rest der Ausgleichsrücklage ausreicht, um Risiken, die das tatsächliche Ergebnis der Jahresrechnung 2019 hervorbringen könnte und die mit der Haushaltsausführung 2020 verbunden sind, abzudecken, ist im Beratungsverfahren eingehend abzuwägen.



Des Weiteren werden zur Planung noch folgende Hinweise gegeben:


  1. Der Abschreibungsaufwand hat sich im Bereich der Straßen und Wege ab dem Jahr 2018 um rd. 613.000 EUR verringert.

  2. Der Aufwand für die Straßenunterhaltung wurde gegenüber der Vorjahresplanung für das Jahr 2020 um rd. 95 TEUR auf 0,915 Mio. EUR verringert. Diese Summe steigt dann für 2022 und 2023 auf 1,015 bzw. 1,115 Mio. EUR an.



Zu beraten ist noch über:

  1. den Antrag der Tafel OBERBERG SÜD. Hierzu wurde eine separate Beratungsvorlage erstellt.

  2. den zukünftigen finanziellen Aufwand für die musikalische Ausbildung in den Grundschulen der Gemeinde Reichshof durch die Musikschule Werdin. Hierzu wurde eine separate Beratungsvorlage erstellt.

  3. mögliche Einsparungen, die sich aus der Analyse des Haushaltes ergeben. Hierzu wird auf die Ausführungen des Oberbergischen Kreises (OBK) zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verwiesen, die auf Seite 3 der Verfügung vom 15.10.2015 zu finden sind (Anlage IX). Auf diese Ausführung hat der OBK in seinen nachfolgenden Genehmigungsschreiben vom 07.07.2016, 16.03.2017, 15.03.2018 und 05.02.2019 zur 1 bis 4. Fortschreibung des HSK nochmals hingewiesen (Anlagen X bis XIII). Hiernach sind neben den Steuererhöhungen auch strukturelle Verbesserungen Bestandteil eines HSK´s.

Die Auflistung möglicher Sparmaßnahmen, die der OBK in der Haushaltsverfügung erwähnt, ist aus der Beratungstätigkeit der Gemeindeprüfungsanstalt bei den Stärkungspaktkommunen entstanden.

Die etwa 800 Maßnahmen wurden um identische Maßnahmen etc. bereinigt, so dass letztendlich 669 Maßnahmen in der Weise beurteilt wurden, das eine Einteilung nach:

  • Ja gemacht ! (200 Maßnahmen, die schon umgesetzt wurden)


  • Ja möglich ! (114 Maßnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen

umgesetzt werden könnten)


  • Nein, weil ..... ! (169 Maßnahmen, die nicht in Frage kommen)


  • Trifft nicht zu ! (186 Maßnahmen, die in der Zuständigkeit anderer Behörden

liegen bzw. die nicht Aufgabe der Gemeinde Reichshof sind)


Die Liste umfasst zur Begrenzung ihres Umfanges nur die 283 Maßnahmen „Ja möglich!“ und „Nein, weil....!“ Die komplette Liste kann jederzeit eingesehen werden.

Die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen führen nach Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt die Bezeichnungen und die Überschriften, wie sie in den betroffenen Kommunen dokumentiert sind. Die Übersicht gliedert sich nach Produktbereichen, welche wiederum in Reduzierung von Aufwendungen und in Steigerung von Erträgen untergliedert ist. Aufgeführt sind jeweils die Bezeichnungen der einzelnen Maßnahmen. Für die Beratung in den Fachausschüssen wurden die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen nach Ausschüssen wie folgt sortiert und als Anlagen beigefügt:


  • Ausschusses für Tourismus und Kultur (Anlage V)

  • Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses (Anlage VI)

  • Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses (Anlage VII)

  • Haupt- und Finanzausschusses (Anlage VIII)


  1. die Liste der mutmaßlich freiwilligen Leistungen (Anlage IV).

Eine solche Liste, so ist es im Genehmigungsschreiben des OBK zur 1. Fortschreibung des HSK formuliert, bedarf einer besonderen Betrachtung. Die Kommunen in der Haushaltssicherung haben gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zur Ausgestaltung des HSK zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang der freiwilligen Leistungen reduziert werden kann.



Die Auflistung ist lediglich eine erste Orientierung. Die darin enthaltenen Produkte und Kostenstellen sind im Bedarfsfall konkret zu untersuchen und in die Kategorien:

  • Pflichtaufgabe,

  • freiwillige Leistung,

  • freiwillige Leistung als Bestandteil einer Pflichtaufgabe oder

  • pflichtiger Anteil als Bestandteil einer freiwilligen Leistung



einzuordnen.





Anlagen:


  • Ergebnisplanung 2020 - 2023 (Anlage I)

  • Ergebnisplanung 2020 - 2020 im Vergleich zur Basisplanung aus 2015 (Anlage II)

  • Steigerungswerte 2020 - 2020 (Anlage III)

  • Auflistung mutmaßlicher freiwilliger Leistungen bzw. Anteile mutmaßlicher freiwilliger Leistungen (Anlage IV).

  • Analyse des Haushaltes, geordnet nach Fachausschüssen

    • Ausschuss für Tourismus und Kultur (Anlage V)

    • Schul-,Sozial-,Jugend- und Sportausschuss (Anlage VI)

    • Bau-,Planungs-,Verkehrs- und Umweltausschuss (Anlage VII)

    • Haupt- und Finanzausschuss (Anlage VIII)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 15.10.2015 (Anlage IX)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 07.07.2016 (Anlage X)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 16.03.2017 (Anlage XI)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 15.03.2018 (Anlage XII)

  • Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 05.02.2019 (Anlage XIII)



Der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan und die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis zum Jahr 2020 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020.


Der Rat hat über die aufbereitete Vorschlagsliste der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, insbesondere über die mit „Ja, möglich“ gekennzeichneten Vorschläge, beraten und wird die Vorschläge als Ersatzmaßnahmen in Betracht ziehen, sobald die zukünftige Entwicklung des bisherigen Konzeptes zur Haushaltssicherung dies erfordert.

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass im Haushaltsentwurf an verschiedenen Stellen freiwillige Leistungen ganz oder anteilig vorhanden sind. Dies entspricht den Zielen der Gemeindeentwicklung. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass deren Finanzierung über die allgemeinen Finanzierungsmittel (Steuern) erfolgt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2020, inklusive der Veränderungen aus den beschlossenen Vorlagen Nummern 516 und 517 und der durch Liquiditätskredite veränderten Einzahlung aus der Finanzierungstätigkeit, mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan und die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis zum Jahr 2020 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020.


Der Rat hat über die aufbereitete Vorschlagsliste der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, insbesondere über die mit „Ja, möglich“ gekennzeichneten Vorschläge, beraten und wird die Vorschläge als Ersatzmaßnahmen in Betracht ziehen, sobald die zukünftige Entwicklung des bisherigen Konzeptes zur Haushaltssicherung dies erfordert.

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass im Haushaltsentwurf an verschiedenen Stellen freiwillige Leistungen ganz oder anteilig vorhanden sind. Dies entspricht den Zielen der Gemeindeentwicklung. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass deren Finanzierung über die allgemeinen Finanzierungsmittel (Steuern) erfolgt.


Bürgermeister Gennies bittet die Ratsvertreter um ihre Stellungnahmen zum Haushalt inklusive der Wirtschaftspläne 2020 Gemeindewerke Wasser und Abwasser. Über die Vorlage zu den Wirtschaftsplänen lässt Bürgermeister Gennies separat abstimmen.


Fraktionsvorsitzender Osterberg hält die Haushaltsrede der CDU-Fraktion (Anlage1).


Fraktionsvorsitzender Oettershagen hält die Haushaltsrede der SPD-Fraktion (Anlage 2).

  • Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

    Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein Mobilitätskonzept wie im Aggertal (Dieringhausen) auch im Reichshof kurzfristig umsetzbar und als Ergänzung zu unserem Bürgerbus einsetzbar wäre und ob dazu Fördermittel zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum verfügbar sind.“


Fraktionsvorsitzender Krumm hält die Haushaltsrede der FWO-Fraktion (Anlage 3).

  • Die FWO-Fraktion stellt folgenden Antrag:

    „Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Aufstellung eines Baulückenkatasters für das Gemeindegebiet, welches online zugänglich gemacht wird, möglich ist.“


Fraktionsvorsitzende Brach hält die Haushaltsrede der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Anlage 4).


Ratsmitglied A. Krämer (FDP) ist heute abwesend.


Ratsmitglied Mohr-Simeonidis spricht für DIE LINKEN (Anlage 5).


Ratsmitglied Kauffmann schließt sich der Rede von Ratsmitglied Mohr-Simeonidis in Bezug auf ihre Aussagen zum Haushalt 2020 an.




Bürgermeister Gennies lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein Mobilitätskonzept wie im Aggertal (Dieringhausen) auch im Reichshof kurzfristig umsetzbar und als Ergänzung zu unserem Bürgerbus einsetzbar wäre und ob dazu Fördermittel zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum verfügbar sind.“



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

27

dagegen:

0

Enthaltung:

1




Frau Sarah Schmidt erläutert den Ratsmitgliedern kurz, weshalb die Verwaltung bislang kein Baulückenkataster online zur Verfügung stellt. Als Problematiken führt sie zum einen Datenschutz und die fehlende Verkaufsbereitschaft von Privatpersonen auf.


Nach einer kurzen Aussprache wird sich auf nachfolgenden Beschlussvorschlag geeinigt.


Bürgermeister Gennies über den Antrag der FWO-Fraktion abstimmen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

    Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Aufstellung eines Baulückenkatasters für das Gemeindegebiet, welches online zugänglich gemacht wird, möglich ist.“



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

27

dagegen:

0

Enthaltung:

1



Bürgermeister Gennies verliest den Beschlussvorschlag zur Vorlage. Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

22

dagegen:

2

Enthaltung:

4