Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für die Ortslage Sotterbach durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 25.04.2019. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 04.06.2019 vorzubringen.

Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:


Oberbergischer Kreis

siehe Anlage 1


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:


In dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, der Bestandteil des Satzungsverfahrens ist, wird die Aussage getroffen, dass die Abbuchung vom Ökokonto nach Rechtskraft der Satzung erfolgt. Die Abbuchung der Ökopunkte sowie die Zahlung der Kosten an die Gemeinde wird in einem öffentlichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde vereinbart, der vor Rechtskraft der Satzung geschlossen wird.

Der Nachweis über die erfolgte Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Reichshof wird vertragsgemäß zum Jahresende dem Oberbergischen Kreis übermittelt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 2.


Die bodenschutzrechtlichen Belange sind in gleicher Form in die bereits erteilte Baugenehmigung als Auflage aufgenommen worden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


Der Hinweis/die Anregung wird zur Kenntnis genommen und beachtet.


zu 3.


Das Niederschlagswasser wird in den dafür vorgesehenen Regenwasserkanal eingeleitet.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 4.


Die Belange des Brandschutzes sind in einem für das geplante Vorhaben erstellten Brandschutzkonzept geregelt und Bestandteil der Baugenehmigung. Die Löschwassermenge wurde ausreichend mit 3.200 l/min ermittelt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



Straßen.NRW – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

siehe Anlage 2

Stellungnahme der Verwaltung

Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Satzung.

Die weiteren dargelegten Punkte wurden als Auflagen in die erteilte Baugenehmigung aufgenommen.

Die Einhaltung dieser Auflagen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet.



Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

PLEdoc für Ruhrgas AG 45029 Essen

Industrie- und Handelskammer 51604 Gummersbach

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund

Aggerverband 51624 Gummersbach


Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung vom 06.05.2019 bis 06.06.2019 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB zu beschließen.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Erlass der 1. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sotterbach.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.

  2. Der Rat beschließt den Erlass der 1. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sotterbach.


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

27

dagegen:

0

Enthaltung:

0