Betreff
Wahl eines neuen Mitgliedes des Umlegungsausschusses der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2009/00059/
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:


Nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern. Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben, ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht Mitglieder des Gemeinderates sein. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Der Umlegungsausschuss kann nur dann die Beschlüsse fassen, wenn alle Sachverständigen anwesend sind. Der Vermessungssachverständiger; Herr Hans Georg Weser, ist plötzlich verstorben.

Damit der Ausschuss wieder beschlussfähig ist und die Arbeit ordnungsgemäß weiter gemacht werden kann, muss die Position schnellstmöglich neu besetzt werden.


Wegen der noch laufenden Umlegungsverfahren ist eine Neuwahl des Umlegungsausschussmitgliedes notwendig. Die Verwaltung empfiehlt, die Position des Vermessungssachverständigen des Umlegungsausschuss wie im Beschlussvorschlag dargestellt, neu zu besetzen.



Beschlussvorschlag:

Der Rat besetzt die Position des Vermessungssachverständigen des Umlegungsausschuss wie folgt:


Vermessungsassessorin Claudia Heimbach-Sohnius