Betreff
Genehmigung zur Führung des "Gemeindewappens" und des Namens "Reichshof" für den Förderverein "GEMEINSAM STATT EINSAM" Reichshof e.V.
Vorlage
2009/00026/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der neue Förderverein „GEMEINSAM STATT EINSAM“ wurde am 06. Oktober 2009 gegründet.

Die Initiative zur Gründung des Fördervereins kam von Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen der Seniorenresidenz „Am Burgberg“ sowie Patienten und Mitarbeitern des Pflegedienstes „Sterntaler“ gegründet.

Zweck des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Altenpflege und Behindertenhilfe, sowie die Förderung der Senioren in der Gemeinde, des Seniorenheimes „ Am Burgberg“ und der Patienten des Pflegedienstes „Sterntaler“. Geplant sind unter Anderem gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Feste Ausflüge etc.

Die Führung des Namens „Reichshof“ im Vereinsnamen und des Wappens im Briefkopf bekundet zum einen die Herkunft, zum anderen aber auch die Verbundenheit des Vereins zur Gemeinde Reichshof.

Das Gemeindewappen und der Namen sind entsprechend § 12 BGB ( Namensrecht ) geschützt. Im Gegensatz zur früher herrschenden Rechtsansicht, dass der Gebrauch des Gemeindewappens und des Namens durch andere als öffentliche Einrichtungen und Behörden grundsätzlich unzulässig sei, wird heute nicht mehr vertreten. Es muss nur sichergestellt sein, dass der fragliche Verein nicht sich als Wappenträger bezeichnen will, sondern die Benutzung des Wappens nur als Hinweis auf die Herkunft des Vereins verstanden werden soll.

Sollte der Verein Namen und Wappen widerrechtlich verwenden, kann die Genehmigung jederzeit durch Ratsbeschluss widerrufen werden.

Eine Widerrechtliche Verwendung ist aufgrund des Antrages nicht zu erkennen.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderverein „GEMEINSAM STATT EINSAM“ die Verwendung des Namens „Reichshof“ im Vereinsnamen, sowie das Wappen der Gemeinde im Briefkopf und auf Flyern, zu gestatten.


Anlagen: Antrag des Vereins


Beschlussvorschlag:


Der Rat erteilt dem neu gegründeten Förderverein „GEMEINSAM STATT EINSAM“

die widerrufliche Genehmigung, das Reichshofwappen auf allen Dokumenten des Fördervereins zu verwenden und den Namen „Reichshof“ im Vereinsnamen zu führen.