Betreff
Bestellung des Schriftführers und seiner Stellvertreterin
Vorlage
2009/00012/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung hat der Rat einen Schriftführer zu bestellen, der über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufnimmt. Der Bürgermeister und der Schriftführer unterzeichnen die Niederschriften.

Die Bestellung des Schriftführers ist die Ratsentscheidung mit der obersten zeitlichen Priorität.

Es muss dafür gesorgt werden, dass kein Tagesordnungspunkt behandelt wird, ohne dass ein bestellter Schriftführer anwesend ist.

Beschlussvorschlag:


Der Rat bestellt Herrn Jens Birkholz zum Schriftführer und Frau Ursula Valbert zur stellvertretenden Schriftführerin.