Betreff
Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter
Vorlage
2009/00007/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Bennennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter


  1. Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze.

Kommt eine Einigung nicht zustande, ist das Zugriffverfahren wir folgt durchzuführen (s. Ziffer 2 – 4)


  1. Entscheidung, ob für die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze das Höchstzahlverfahren fortgesetzt wird, oder ob ein neues (eigenständiges) Höchstzahlverfahren durchgeführt wird.


  1. Benennung des Ausschussvorsitzenden.


  1. Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.


  1. Die Ausschussvorsitze können zum einen aufgrund einer Einigung zwischen den Fraktionen verteilt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder – also 7 – widerspricht.

Wie die Fraktionen ihre Meinung bilden, überlässt das Gesetz der internen Regelung durch die Fraktionen. Die Einigung wird in der Ratssitzung dadurch festgestellt, dass die Fraktionsvorsitzenden entsprechende Erklärungen abgeben.


Anschließend ist durch Befragung der Ratsmitglieder festzustellen, wer der Einigung widerspricht. Der Widerspruch ist nur dann erheblich, wenn ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder – also 7 – seinen Widerspruch kundtut. Ansonsten gilt die Einigung als zustande gekommen.

Die Fraktionsvorsitzenden geben nun die Ausschussvorsitzenden bekannt. Diese müssen dem jeweiligen Ausschuss als stimmberechtigte Mitglieder angehören. Sie müssen Ratsmitglieder sein.


Das gleiche Verfahren gilt für die Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.


Für den Haupt- und Finanzausschuss gilt diese Regelung nicht. Gem. § 57 Abs. 3 GO ist der Bürgermeister der Vorsitzende. Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere stellvertretende Ausschussvorsitzende.


In der letzten Ratsperiode haben die Fraktionen einen einheitlichen Vorschlag zur Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter vorgelegt, der dann vom Rat einstimmig angenommen wurde.


Kommt eine Einigung der Fraktionen nicht zustande, ist das nachfolgend dargestellte Zugriffverfahren durchzuführen:


  1. Die Zuteilung der Vorsitze und der stellvertretenden Vorsitze erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt. Die gesetzlichen Vorschriften lassen offen, ob das Verfahren für die Besetzung der Ausschussvorsitze für die stellvertretenden Ausschussvorsitze von vorn begonnen oder fortgesetzt werden soll. Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung, dass der Rat durch Mehrheitsbeschluss diese Frage entscheidet.



  1. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen ist nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zu vollziehen.


Dabei ist von den Mitgliederzahlen der Fraktionen oder mehrerer Fraktionen auszugehen, nicht von der Zahl der anwesenden Ratsmitglieder.

Mehrere Fraktionen können sich zum Zwecke des gemeinsamen Zugriffs zusammenschließen, auch wenn sie z. B. bei der Wahl der Ausschussmitglieder getrennte Listen vorgelegt haben.

Die Höchstzahlen errechnen sich durch Teilung der Mitgliederzahlen durch 1, 2, 3 usw. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.


Nach dem Stimmverhältnis der Fraktionen im Rat der Gemeinde Reichshof würden die Fraktionen in folgender Reihenfolge einen Ausschussvorsitz beanspruchen können (also zugreifen können):

 

CDU

SPD

Unabhängige

FDP

FWO

Grüne

Die Linke

 

14

7

3

3

3

3

1

Divisor















1


14


7


3


3


3


3


1

2


7


3,5


1,5


1,5


1,5


1,5


0,5

3


4,667


2,333


1,000


1,000


1,000


1,000


0,333

4


3,500


1,750


0,750


0,750


0,750


0,750


0,250

5


2,800


1,400


0,600


0,600


0,600


0,600


0,200

6


2,333


1,167


0,500


0,500


0,500


0,500


0,167

7


0,000


1,000


0,429


0,429


0,429


0,429


0,143

8


1,750


0,875


0,375


0,375


0,375


0,375


0,125

9


1,556


0,778


0,333


0,333


0,333


0,333


0,111

10


1,400


0,700


0,300


0,300


0,300


0,300


0,100


Hierbei sind jedoch für den Haupt- und Finanzausschuss die Besonderheiten zu beachten:


Anschließend benennen die Fraktionsvorsitzenden die Vorsitzenden der ihnen zugefallenen Ausschüsse.


Wenn dieses Verfahren für die Verteilung der Ausschussvorsitze durchgeführt worden ist, erfolgt die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze, wobei der Rat unter Ziffer 2 bereits entschieden hat, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.