Betreff
60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof in der Ortslage Eckenhagen "Eckenhagen - Mähbach" und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Eckenhagen - Feuerwehr" hier: a) Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus derBeteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Beschlussfassung des FNP c) Satzungsbeschluss
Vorlage
2004/00566/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2008 die Verwaltung beauftragt, die erneute Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Die Bauleitplanentwürfe lagen in der Zeit vom 01.07.2008 bis 01.08.2008 erneut öffentlich aus. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen nach §§ 3, 4 und 4a Abs. 3 BauGB sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Anregungen abzuwägen und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplans Nr. 7 mit Textteil und Begründung als Satzung zu beschließen.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB einzuleiten.

Anlagen:

  • Flächennutzungsplan mit Begründung

  • Bebauungsplan mit Textteil und Begründung

  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahmen der Verwaltung

Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt, den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.


c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 7 „Eckenhagen - Feuerwehr“ als Satzung.