Betreff
Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kreistagswahl 2009
Vorlage
2004/00559/
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Zeitgleich mit der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl findet am

07. Juni 2009 auch die Kreistags- und Landratswahl statt.

Der Wahlausschuss der Gemeinde hat die Aufgabe, einen Vorschlag für die Festlegung der Wahlbezirke für die Wahl des Kreistags des Oberbergischen Kreises vorzulegen.

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) ist auch bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde dürfen durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen.


Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 27. Juni 2008 beschlossen, in der Gemeinde Reichshof 2 Kreiswahlbezirke zu bilden. Der gesamte Oberbergische Kreis ist in 27 Kreiswahlbezirke eingeteilt.


Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Kreiswahlbezirke, wie schon bei den Kommunalwahlen 1994, 1999 und 2004 in einen westlichen -Kreiswahlbezirk I- und in einen östlichen -Kreiswahlbezirk II- einzuteilen und Ihnen folgende Gemeindewahlbezirke zuzuordnen:


Kreiswahlbezirk I: (westlicher Wahlbezirk)


010 Hunsheim I

020 Hunsheim II

030 Mittelagger

070 Drespe

100 Brüchermühle I

110 Brüchermühle II

160 Denklingen I

170 Denklingen II



Kreiswahlbezirk II: (östlicher Wahlbezirk)


040 Eckenhagen I

050 Eckenhagen II

060 Eckenhagen III

080 Sinspert

090 Heidberg

120 Odenspiel

130 Wildbergerhütte I

140 Wildbergerhütte II

150 Wildbergerhütte III



Die Bildung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2009 ist dem Landrat des Oberbergischen Kreises mitzuteilen und öffentlich bekanntzumachen.






Anlage: Wahlbezirkseinteilung für die Kreistagswahl

Anlagen:


Beschlussvorschlag:


Der Wahlausschuss beschließt, das Wahlgebiet der Gemeinde Reichshof in 2 Kreiswahlbezirke und zwar in einen westlichen -Kreiswahlbezirk I- und in einen östlichen -Kreiswahlbezirk II- einzuteilen.

Die Zuordnung der für die Gemeinderatswahl gebildeten 17 Wahlbezirke zu den Kreiswahlbezirken I und II ergibt sich aus der Anlage.