Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Vorlage
2004/00351/
Aktenzeichen
I/81
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Obwohl sich das Abwasserwerk seit Jahren in einer enormen Investitionsphase zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen befindet, mussten die Gebühren weniger stark als prognostiziert angehoben werden. Allerdings werden die Geschäftsjahre 2005 und 2006 mit Jahresfehlbeträgen abschließen. Diese können durch gebildete Rücklagen abgefangen werden. Darüber hinaus verbleiben Rücklagen, aus denen der geplante Jahresverlust 2007 abgedeckt werden kann. Dieser wird trotz der anstehenden Gebührenerhöhungen mit rd. 108.000 € ausgewiesen, um die Gebührenerhöhung nicht in vollem Umfang vornehmen zu müssen.

In der Vergangenheit wurden im Werksausschuss wiederholt erhebliche Gebührenerhöhungen aufgrund eines nicht kostendeckenden Anschlussbeitrages angekündigt. Die genannten Gebührensätze konnten aufgrund verschiedener Umstände bisher deutlich unterschritten werden. Allerdings werden auch nach 2007 Gebührenanpassungen unerlässlich sein, um die weitere Erfüllung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu gewährleisten.

Aufgrund der zwingenden Notwendigkeiten werden folgende Gebührenerhöhungen vorgeschlagen:













Gegenüber dem Geschäftsjahr 2005 führen insbesondere folgende Positionen zu den Gebührenerhöhungen:


  • Umlage Aggerverband; rd. 380.600 €,

  • Abschreibungen: rd. 111.500 €,

  • Zinsaufwendungen: rd. 87.600 €,


Folgende Ertragssteigerung erscheint erwähnenswert:

  • Auflösung Sonderposten Baukostenzuschüsse: rd. 77.300 €

Anlagen:

Gebührenkalkulation,

IX. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 14.12.1993 in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 07.12.2004.


Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen / Der Rat beschließt den IX. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 14.12.1993 in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 07.12.2004.