Sachverhalt:
Durch das Schulrechtsänderungsgesetz ist durch § 9, Abs. 3, Satz 4 SchulG in Verbindung mit § 10, Abs. 5, Satz 3 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, eine neue gesetzliche Ermächtigung für die Erhebung von Elternbeiträgen geschaffen worden.
Der Landtag hat Mitte Mai das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - unter anderem auch § 17 - geändert, der das Verfahren zur Heranziehung der Elternbeiträge regelte. § 5 der Satzung bezog sich hierauf.
Deshalb wurde die Satzung erneuert, die Präambel verändert und die Grundlagen der Beitragsfestlegung in dem neuen beigefügten Satzungsentwurf in § 3 mit aufgenommen. Ansonsten ist die Satzung unverändert.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den beigefügten Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof.