Betreff
Kanalisation der Ortschaft Mennkausen hier: Systembeschluss
Vorlage
2004/00322/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Zu 1.

Im Abwasserbeseitigungskonzept 1999/2000 war der Anschluss für die Ortslage Mennkausen für das Jahr 2005 vorgesehen. In seiner Sitzung am 13.12.2005 hat der Rat der Gemeinde Reichshof das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 4.Fortschreibung 2005 beschlossen. Die 4. Fortschreibung 2005 sieht für die Kanalisation Mennkausen den Ausführungszeitraum 2007 vor.



Zu 2:

Im genehmigten Netzplan ist das Gebiet „Mennkausen“ als Schmutzentwässerung berücksichtigt. Eine Variantenuntersuchung ist im Erläuterungsbericht dargestellt. Das Freigefällesystem über den Wirtschaftsweg mit teilweiser Druckentwässerung (Variante 1.1.) ist in den Investitionskosten zunächst um rund 13.000 € günstiger. Unter Berücksichtigung von Unterhaltung und Reinivestitionen über die Laufzeit von 66 Jahren ist aber die Variante entlang des Mennkauser Siefens (Variante 4.3.) um rund 20.000 € günstiger.



Zu 3:

Das Niederschlagswasser der Grundstücke wird derzeit auf den Grundstücken oder über den vorhandenen Regenwasserkanal abgeleitet. Die Straßen entwässern zum Teil über den Regenwasserkanal in den „Mennkauser Siefen“.



Die Freigefälleleitungen sollen aus PP-Rohren hergestellt werden. Es sollen Betonschächte mit Polyurethan ausgekleideten Unterteilen eingebaut werden. In fremdwassergefährdeten Bereichen ist der Einbau von monolithischen PE-HD-Schächten vorgesehen. Auf Schachtbauwerke wird nach Möglichkeit verzichtet, weil sich Kanalhaltungen auch mit höchstens zwei 15°-Bögen als durchaus betriebssicher herausgestellt haben. Die geplante Verlegetiefe von ca. 1,35 m bis 1,50m ist die übliche Verlegetiefe für Freigefällekanäle in Reichshof.



Für das Drucksystem wird die Druckleitung im bewährten und wartungsarmen Rohrsystem aus Polyethylen HD hergestellt. Es wird dann die in der Gemeinde Reichshof für Abwasserdruckleitungen übliche Verlegetiefe von ca. 1,0 m – dem Geländeverlauf folgend – gewählt. Je Hausanschluss wird ein Absperrschieber vorgesehen, um bei späteren Arbeiten an der Leitung Hausanschlüsse drucklos machen zu können.

Die Variante mit Transportsammler entlang des Wirtschaftsweges wurde den Bürgern am 26.09.2006 vorgestellt. Um Druckentwässerungssysteme zu vermeiden, wurden jedoch Grunddienstbarkeiten für den Transportsammler entlang des Siefens von einigen Bürgern in Aussicht gestellt.



Anlagen:

Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Kostenvergleich Variante 1.1. und 4.3.


Beschlussvorschlag:


Der Werksausschuss der Gemeinde Reichshof beschließt:



  1. die Kanalisation in der Ortschaft Mennkausen entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Reichshof und dem als Anlage 1 beigefügten Erläuterungsbericht sowie der im Ausschuss vorgestellten Planung im Jahr 2007 auszuführen.

  2. Die Kanalisation aufgrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Anwendung der im Werksausschuss am 07.11.2002 festgelegten Berechnungsgrundlagen im Freispiegel-Trennsystem nach Variante 4.3. auszuführen. Wenn Gründe des Landschaftsschutzes dagegen sprechen oder wenn entsprechende Grunddienstbarkeiten nicht erwirkt werden können, entsprechend der Variante 1.1. den Transportsammler in den Wirtschaftsweg nach Mennkausen zu verlegen, wobei dann in Teilbereichen der Ortslage Druckentwässerung erforderlich wird und zwar für die Grundstücke Mennkausener Straße 1 bis 3b. Für den Fall, dass die erforderlichen Grunddienstbarkeiten zur Entwässerung der Grundstücke „Auf der Leine 8 und 10“ nicht erwirkt werden, werden diese Grundstücke über einen Freigefällekanal in der Straße „Auf der Leine“ erschlossen.

  3. den in Teilbereichen vorhandenen Regenwasserkanal, falls erforderlich, zu sanieren, zu erneuern bzw. zu erweitern und des Weiteren auf eine öffentlich gewidmete Oberflächenentwässerung der Grundstücke zu verzichten. Im Übrigen bei Bedarf einen Vertrag über die Benutzung des Regenwasserkanals mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.