Betreff
Kanalisation der Ortslage Sterzenbach hier: Systembeschluss
Vorlage
2004/00315/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu 1: Im Abwasserbeseitigungskonzept 1999/2000 war der Anschluss für die Ortslage Sterzenbach für das Jahr 2005 vorgesehen. In seiner Sitzung am 13.12.2005 hat der Rat der Gemeinde Reichshof das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 4.Fortschreibung 2005 beschlossen. Die 4. Fortschreibung 2005 sieht für die Kanalisation Sterzenbach den Ausführungszeitraum 2006/2007 vor.

 

Zu 2: Im genehmigten Netzplan ist das Gebiet „Sterzenbach“ als Schmutzentwässerung berücksichtigt. Eine Variantenuntersuchung ist im Erläuterungsbericht dargestellt. Das Freigefällesystem ist die wirtschaftlichste Variante.

 

Zu 3: Das Niederschlagswasser der Grundstücke wird derzeit auf den Grundstücken beseitigt. Die „Sterzenbacher Straße“ entwässert zum Teil über einen Regenwasserkanal in den „Sterzenbacher Bach“.

 

Die Freigefälleleitungen sollen aus PVC-Rohren bzw. bei Gefälle unter 1,0% aus betonummantelten PVC-Rohren hergestellt werden. Es sollen Betonschächte mit Polyurethan ausgekleideten Unterteilen eingebaut werden. Somit ist ein durchgängiges und kostengünstiges System gewährleistet. Auf Schachtbauwerke wird nach Möglichkeit verzichtet, weil sich Kanalhaltungen auch mit höchstens zwei 15°-Bögen als durchaus betriebssicher herausgestellt haben. Die geplante Verlegetiefe von ca. 1,35 m bis 1,50m ist die übliche Verlegetiefe für Freigefällekanäle in Reichshof. In 2 Teilbereichen kommt es auf Grund der Topographie zu Übertiefen.



Die erste Entwurfsplanung wurde den Bürgern am 30.05.2006 vorgestellt. Einwände hat es nicht gegeben.


Anlagen:

Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Kostenvergleich

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss der Gemeinde Reichshof beschließt,

 

1. die Kanalisation in der Ortslage Sterzenbach entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Reichshof und dem als Anlage 1 beigefügten Erläuterungsbericht sowie der im Ausschuss vorgestellten Planung des Ing.-Büro Donner und Marenbach in den Jahren 2006/07 auszuführen.

2. die Kanalisation aufgrund der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Anwendung der im Werksausschuss am 07.11.2002 festgelegten Berechnungsgrundlagen im Freispiegel-Trennsystem nach Variante 1 auszuführen.

3. den in Teilbereichen vorhandenen Regenwasserkanal falls erforderlich zu sanieren, zu erneuern bzw. zu erweitern.

Des Weiteren auf eine öffentlich gewidmete Oberflächenentwässerung der Grundstücke zu verzichten.

Im Übrigen bei Bedarf einen Vertrag über die Benutzung des Regenwasserkanals mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.