Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2028/2029
Vorlage
2020/00381/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der letzte Schulentwicklungsplan der Gemeinde Reichshof für den Zeitraum 2017/2018 bis 2022/2023 ist abgelaufen. Der Schulentwicklungsplan ist eine Feststellung des gegenwärtigen und eine Prognose des zukünftigen Schulbedarfs. Die Schulentwicklungsplanung bildet somit die Realität ab, beinhaltet aber auch einen auf zukünftige Entwicklungen gerichteten Anteil. Die Aussage für die Zukunft birgt immer gewisse Unsicherheiten. Sie kann jedoch hinsichtlich des zugrunde gelegten Datenmaterials und der verwendeten Methoden zu seiner Fortschrei-bung in die Zukunft nachvollzogen werden.


Die Verwaltung hat die Fa. Biregio aus Bonn mit der Fortschreibung der Schulentwicklungs-planung für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2028/2029 beauftragt.


Folgende Ergebnisse und Empfehlungen wurden hierbei festgestellt.

Die GGS Denklingen bleibt zunächst 3-zügig und wechselt in den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 in die Zweizügigkeit. Aufgrund des Anbaus konnte eine ausgeglichene Raumbilanz hergestellt werden, sodass räumlich betrachtet kein Handlungsbedarf besteht.

Einen unproblematischen Verlauf erwartet die Fa. Biregio ebenso für die Grundschule Huns-heim, die im Planungszeitraum konstant 2-zügig bleibt.


Die Grundschule Wildbergerhütte entwickelt sich im Planungszeitraum ebenfalls zu einer konstanten 2-zügigen Schule. Hierdurch werden 2 große Räume benötigt. Eine Erweiterung im Bestand erscheint als schwierig. Als mögliche Erweiterung käme ein eingeschossiger Solitär mit einer Grundfläche von 200qm in Betracht.


Die Grundschule Eckenhagen wird dauerhaft 3-zügig. Für 3 Züge fehlen 6 große Räume. Eine räumliche Erweiterung im Bestand ist nicht möglich, sodass zwingend zum Schuljahr 2025/2026 die Schuleinzugsbereiche verschoben werden müssen, um eine Zweizügigkeit sicher zu stellen.


Die Gesamtschule bliebt aus rechtlichen und räumlichen Gründen 5-zügig. Einer vorüberge-hender 6. Zug scheint möglich, da die Anzahl der abgehenden Grundschüler/innen im Pla-nungszeitraum steigt. Die Spitze wird zum Schuljahr 2028/2029 mit einem Übergang von 249 Schüler/innen erreicht. Die Anzahl der Ablehnungen wird sich dadurch ebenfalls erhöhen.


Die umliegenden Schulträger wurden gem. §80 Schulgesetz über die Fortschreibung für die Schuljahre 2022/23 bis 2028/29 informiert. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben sich bis zum 29.04.2024 zu der Fortschreibung zu äußern. Bis zur Erstellung der Vorlage lagen keine Rückmeldungen vor. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Anlagen:

Schulentwicklungsplan

Der Schul.-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt, den Schulentwicklungsplan für die Jahre 2022/2023 bis 2028/2029 fortzu-schreiben.