Betreff
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Wildbergerhütte – Bahnhofstraße“
hier:
Einleitungsbeschluss
Vorlage
2020/00375/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11 „Wildbergerhütte-Bahnhofstraße“ trat mit öffentlicher Bekanntmachung am 29.09.2000 in Kraft. Planungsanlass war seinerzeit die Errichtung einer Halle zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen mit Büro und Waschhalle.

Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Das aktuell im westlichen Teilbereich des VBP 11 geplante neue Vorhaben (Weinlager mit vier unterirdischen und zwei oberirdischen Geschossen) geht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hinaus. In den Planungsbereich werden eine Fläche aus dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und eine Außenbereichsfläche nach § 35 BauGB einbezogen.


Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts beantragt der Vorhabenträger den bereits umgesetzten VBP 11 Wildbergerhütte-Bahnhofstraße aufzuheben und mit dem neuen BP 78 zu überplanen.


Die mit dem VBP 11 festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB werden in dem parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 78 berücksichtigt. Ein städtebaulicher Vertrag wird konkrete Regelungen treffen.

Die Aufhebung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 3 und 4 BauGB im förmlichen Verfahren.

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden VBP 11 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Wildbergerhütte-Bahnhofstraße“ (Aufhebungsbeschluss) zu beschließen und das Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

2. Antragsschreiben

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Wildbergerhütte-Bahnhofstraße“ und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.