hier:
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Feststellungsbeschluss zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath I. PA“
Sachverhalt:
Am 30.05.2022 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wehnrath und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath 1. PA“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung hat vom 28.07.2023 bis 28.08.2023 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2023 um Stellungnahme gebeten.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.
Der Bau-, Planungs-,Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 die Offenlage der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wehnrath und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath 1. PA“ beschlossen.
Die Offenlage hat vom 09.10.2023. bis 09.11.2023 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.09.2023 um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Reichshof hat am 14.11.2023 den Feststellungsbeschluss zur 100. Änderung des FNP gefasst und parallel die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath 1. PA“ beschlossen.
Die Bezirksregierung Köln hat im Januar 2024 die Veröffentlichung zur Offenlage im Reichshofkurier beanstandet. Es erfolgte eine berichtigte Veröffentlichung am 16.02.2024, in der erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 19.03.2024 gegeben wurde. Bisher sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen; sollten bis zum Sitzungstermin des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses Stellungnahmen eingehen, werden diese als Tischvorlage behandelt und in die Abwägung einfließen.
Die Träger öffentlicher Belange sind über den formellen Fehler informiert worden, haben aber keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, alle im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abzuwägen und die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Wehnrath sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath 1. PA“ zu beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Planzeichnung FNP
3.
Begründung FNP
4. Umweltbericht FNP
5.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung aus der frühzeitigen
Beteiligung
6. eingegangene Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung
7. Abwägungsvorschlag der
Verwaltung aus der Offenlage
8. eingegangene Stellungnahmen
aus der Offenlage
9. Planzeichnung BP
10. Begründung
BP
11. Umweltbericht BP
12. LFB BP
13.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung aus der frühzeitigen
Beteiligung
14. eingegangene Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung
15. Abwägungsvorschlag der
Verwaltung aus der Offenlage
16. eingegangene Stellungnahmen
aus der Offenlage
a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 BauGB und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.
b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wehnrath und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath 1. PA“.