Sachverhalt:
Die Frischwassergebühren wurden zuletzt zum 01.01.2012 angehoben.
Gestiegene Kosten für die Unterhaltung des Leitungsnetzes aber auch Preissteigerungen beim Aggerverband für den Frischwasserbezug sowie ein Anstieg bei den Personalkosten durch den letzten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, machen eine Anpassung der Gebühr zum 01. Januar 2024 erforderlich, damit der Wirtschaftsplan ausgeglichen werden kann.
Folgende Gebührenanpassungen werden vorgeschlagen:
Frischwassergebühren: |
Vorschlag 2024 |
Bisher |
Verbrauchsgebühr |
1,51 €/cbm |
1,42 €/cbm |
Grundgebühr |
10,50 €/Monat |
9,25 €/Monat |
Anlagen:
- Entwurf XVII. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung
- Kalkulation
Der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk empfiehlt, dem Rat zu beschließen / Der Rat beschließt den XVII. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 18.12.1985 zur Wasserversorgungssatzung vom 17.02.1982 und die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024.