Sachverhalt:
Aufgrund der bestehenden Gebührenausgleichsrückstellungen früherer Jahre wurde in den Jahren 2016 bis 2018 auf die Erhebung von Winterdienstgebühren verzichtet, ab dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2021 wurden 0,45 €/m erhoben.
Nach einem Höchststand der Gebührenausgleichsrückstellung zum 31.12.2018 i.H.v. 297.124 € verminderte sich die Rückstellung von 2018 bis 2022, auch aufgrund einer Verminderung der Winterdienstgebühren auf 0,30 €/m im Jahr 2022, zum 31.12.2022 auf 105.362 €.
Für
das Jahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag i.H.v. 38.818 €
kalkuliert, so daß sich die Gebührenausgleichsrückstellung
zum 31.12.2023 um diesen Betrag auf voraussichtlich
66.544 €
verringern wird.
Vor dem Hintergrund, daß im Jahr 2024 mit einem Aufwand i.H.v. 191.200 € kalkuliert wird (das entspricht bei 90%iger Kostendeckung 172.080 €), wird eine Winterdienstgebühr von 0,45 €/m und eine Kehrdienstgebühr von 0,79 €/m vorgeschlagen, was zu einer Gebühreneinnahme i.H.v. ca. 132.000 € im Jahre 2024 führen wird.
Die Differenz i.H.v. ca. 40.000 € wird wiederum aus der Gebührenausgleichsrückstellung entnommen. Somit verbleibt ein Betrag für zukünftige Gebührenausgleiche i.H.v. 26.544 €.
Abschließend zur Information die Gebührenentwicklung der letzten Jahre:
Veranlagungsjahr |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Kehrdienst |
0,73 EUR/m |
0,73 EUR/m |
0,73 EUR/m |
0,73 EUR/m |
0,73 EUR/m |
Winterdienst |
0,45 EUR/m |
0,45 EUR/m |
0,45 EUR/m |
0,30 EUR/m |
0,30 EUR/m |
Anlagen:
Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühren 2024
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt den XXXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 30.10.2023.