Betreff
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024
Vorlage
2020/00349/
Art
Beschlussvorlage


Sachverhalt:

Aufgrund der bestehenden Gebührenausgleichsrückstellungen früherer Jahre wurde in den Jahren 2016 bis 2018 auf die Erhebung von Winterdienstgebühren verzichtet, ab dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2021 wurden 0,45 €/m erhoben.

Nach einem Höchststand der Gebührenausgleichsrückstellung zum 31.12.2018 i.H.v. 297.124 € verminderte sich die Rückstellung von 2018 bis 2022, auch aufgrund einer Verminderung der Winterdienstgebühren auf 0,30 €/m im Jahr 2022, zum 31.12.2022 auf 105.362 €.

Für das Jahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag i.H.v. 38.818 € kalkuliert, so daß sich die Gebührenausgleichsrückstellung zum 31.12.2023 um diesen Betrag auf voraussichtlich
66.544 € verringern wird.

Vor dem Hintergrund, daß im Jahr 2024 mit einem Aufwand i.H.v. 191.200 € kalkuliert wird (das entspricht bei 90%iger Kostendeckung 172.080 €), wird eine Winterdienstgebühr von 0,45 €/m und eine Kehrdienstgebühr von 0,79 €/m vorgeschlagen, was zu einer Gebühreneinnahme i.H.v. ca. 132.000 € im Jahre 2024 führen wird.

Die Differenz i.H.v. ca. 40.000 € wird wiederum aus der Gebührenausgleichsrückstellung entnommen. Somit verbleibt ein Betrag für zukünftige Gebührenausgleiche i.H.v. 26.544 €.

Abschließend zur Information die Gebührenentwicklung der letzten Jahre:

Veranlagungsjahr

2019

2020

2021

2022

2023

Kehrdienst

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

Winterdienst

0,45 EUR/m

0,45 EUR/m

0,45 EUR/m

0,30 EUR/m

0,30 EUR/m




Anlagen:

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2024

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt den XXXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 30.10.2023.