Betreff
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Erdingen - Rodland hier: Verlängerung der Frist für die Herstellung der Geländeoberfläche durch Erdanschüttung, einschließlich Begrünung
Vorlage
2004/00261/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.05.2004 die Änderung des Durchführungsvertrages vom 01.06.1999 und 28.11.2000 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Erdingen – Rodland“ beschlossen. In dieser Änderung geht es um die Fristverlängerung für die Herstellung der Geländeoberfläche für die geplanten Hochbauten durch Anschüttung, einschließlich Begrünung bis zum 31.12.2005 und um die Fertigstellung der baulichen Anlagen bis zum 31.12.2006.


Die Herstellung der Geländeoberfläche einschließlich Begrünung wurde nicht vertragsgemäß fertiggestellt.


Die Frist soll nun unter folgenden Voraussetzungen bis zum 31. Oktober 2006 verlängert werden:

  • Für den 1. Abschnitt (siehe Plan) erfolgt die Begrünung bis Ende April 2006.

  • Wird diese Frist eingehalten, darf weiterhin, wie schon ab 05.04.2006 bereits möglich, Erdreich angeschüttet werden (hierzu erfolgt Berichterstattung im Rat am 29.05.2006).

  • Sobald die Erdanschüttungen die Fertigstellung der Böschungsflächen ermöglichen, ist zur Bepflanzung hierauf Mutterboden anzudecken.

  • Ende Oktober wird vor der darauf folgenden Ratssitzung erneut überprüft, ob die Vereinbarung eingehalten worden ist. Sollten zu diesem Zeitpunkt die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, aber trotzdem noch restliche Erdarbeiten anfallen, wird in Aussicht gestellt, hierfür die Frist bis zum 31.12.2006 zu verlängern.


Zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde besteht Einigkeit darüber, dass die Erdarbeiten möglichst im Jahr 2006 insgesamt abgeschlossen werden. Aus diesem Grund erhält die Gemeinde die Möglichkeit der Erdanschüttung gegen Entrichtung einer Gebühr von netto 2,50 €/m³.


Anlagen:

  • Planzeichnung


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Fristverlängerung für die Herstellung der Geländeoberfläche durch Erdanschüttung, einschließlich Begrünung bis zum 31. Oktober 2006.