Betreff
Erlass einer erneuten Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 55 Denklingen, Burgberg – Hähner Weg
Vorlage
2004/00258/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.03.2004 die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Denklingen, Burgberg – Hähner Weg“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei Jahren als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage-Nr. 99/00772). Für die erneute Veränderungssperre liegen die gleichen Gründe vor wie für die erste Veränderungssperre vom 29.03.2006.


Dem Eigentümer des Burgbergareals, der in diesem Bereich die Errichtung von insgesamt 14 Wohnhäusern vorgesehen hat, wurde während der letzten 2 Jahre die Möglichkeit gegeben, eine konkrete Planung vorzulegen, die den Planungsabsichten der Gemeinde Reichshof entspricht. Dieses ist jedoch entgegen seiner Zusage bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschehen. Damit weiterhin die Planziele der Gemeinde nicht verhindert bzw. gefährdet werden, ist es für den Bebauungsplan Nr. 55 erforderlich, nun zum zweiten Mal eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.


Anlagen:

  • Satzung über die erneute Veränderungssperre

  • Lageplan


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Denklingen, Burgberg – Hähner Weg“ zum zweiten Mal eine Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).