Betreff
Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Denklingen hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
2004/00181/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 19.05.2005 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für die Ortslage Denklingen durchzuführen.



Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 30.08.2005. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 04.10.2005 vorzubringen.


Folgende Anregungen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:


Oberbergischer Kreis


Siehe Anlage 1


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:

Die gewünschten Regelungen werden von der Verwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart. Der Vertrag, der auch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die durchzuführenden Maßnahmen regelt, wird vor Inkrafttreten der Satzung geschlossen. Das Ökokonto wird regelmäßig der Unteren Landschaftsbehörde zur Prüfung vorgelegt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

Aggerverband 51624 Gummersbach

Amt für Agrarordnung 53721 Siegburg

Staatliches Umweltamt Köln 50496 Köln

PLEdoc für Ruhrgas AG 45029 Essen

Wehrbereichsverwaltung West 65189 Wiesbaden

Bergamt Düren 52349 Düren

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund


Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung im Reichshofkurier am 20.08.2005 vom 29.08.2005 bis 29.09.2005 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachte Anregung die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den Erlass der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Denklingen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.