Betreff
71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof im Bereich Brüchermühle und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Brüchermühle, Tankplatz Sengelbusch" hier: Einleitungsbeschluss
Vorlage
2004/00172/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Bauherrengemeinschaft (BHG) Ulrich Henkel & Ilka Peters, 51674 Wiehl, beabsichtigen am Ende des Autobahnzubringers B 256N, Kreisverkehr bei Sengelbusch mit Landstraße 336, einen Tank- und Waschplatz mit Imbiss zu bauen. Der Standort trägt mit seiner gut sichtbaren und erreichbarer Lage dazu bei, dass von dem Durchgangsverkehr das Angebot zum Tanken völlig ohne immissionträchtige Belastungen für die wohnende Bevölkerung stattfinden kann.



Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichshof ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Eine Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Fläche in gewerbliche Baufläche ist aber nur zulässig, wenn im Flächennutzungsplan dieser Bereich als Gewerbefläche ausgewiesen wird. Aus diesem Grund beantragt die BHG U. Henkel & I. Peters die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Kosten für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Bauleitplanverfahrens, die Plankosten und eventuell entstehenden Kosten Dritter werden vom Antragsteller übernommen. Weitere Erläuterungen zu dem geplanten Bauvorhaben werden in der Sitzung vorgetragen.



Die Verwaltung empfiehlt dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes in Brüchermühle sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4b „Tankplatz Sengelbusch“ zu beschließen.


Anlagen:

  • Übersichtsplan

  • formloser Antrag der BHG U. Henkel & I. Peters


Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof für den Bereich Brüchermühle „Tankplatz Sengelbusch“.

Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 4b „Tankplatz Sengelbusch“.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.