Sachverhalt:
1.
Was ist das Ziel des Modells?
Durch die Ausgabe des
Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll
möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein
kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung
ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW
in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das
Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen
und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der
Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes
Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können.
Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen
Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler
frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV
herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten,
aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen
Angeboten, ist es von großem Nutzen.
2.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen
können grundsätzlich alle Schulträger. Es gibt zwei
verschiedene Konstellationen für die Teilnahme:
a)
Schulträger, die bislang durchschnittlich 588 Euro im Jahr oder
mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler oder
anspruchsberechtigter Schülerin für die ÖPNV-Tickets
zahlen mussten, können ohne Kostensteigerung zu den bisherigen
Vertragskonditionen teilnehmen.
b)
Schulträger, die pro anspruchsberechtigter Schülerin und
pro anspruchsberechtigtem Schüler bislang weniger als 588 Euro
im Jahr gezahlt haben und jetzt bereit sind, mindestens 588 Euro zu
zahlen.
3.
Was müssen die Schulträger dafür tun?
Die
Schulträger müssen mit dem Verkehrsunternehmen bzw. dem
Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen, in dem sie sich
verpflichten, die bisherigen Zahlungen weiter zu leisten und auch die
Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw.
den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan
haben. Schulträger, die bisher weniger als durchschnittlich 588
Euro pro Jahr und anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben,
müssen sich verpflichten, ihre bisherigen Zahlungen auf diesen
Betrag zu erhöhen. Wenn bisher keine Eigenanteile erhoben worden
sind, können künftig zu erhebende Eigenanteile dazu dienen,
den durchschnittlichen Betrag von 588 Euro zu erreichen.
4.
Müssen die Schulträger mitmachen?
Nein,
die Teilnahme an diesem Modell ist freiwillig. Allerdings können
selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das
Deutschlandticket nur dann für 29 Euro pro Monat erwerben, wenn
der Schulträger mitmacht.
5. Was passiert mit den Mitteln, die die Schulträger zusätzlich und aus den Eigenanteilen leisten?
Die
über den reinen Preis des Deutschlandtickets hinausgehenden
Mittel werden dazu verwendet, den Preis des Deutschlandtickets für
Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst kaufen
müssen, also nicht anspruchsberechtigt sind, von 49 Euro auf 29
Euro zu senken. Reichen die Mittel der Schulträger und die
bislang erhobenen Eigenanteile nicht aus, übernimmt das Land den
Rest.
8.
Mit wem muss der Schulträger Kontakt aufnehmen?
Ansprechpartner
ist das Verkehrsunternehmen oder der Verbund, mit dem der Schulträger
auch bislang die Ticketabnahme für die anspruchsberechtigten
Schülerinnen und Schüler geregelt hat.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gesamtschule erfolgt nicht über den ÖPNV, sondern ausschließlich über den eingerichteten Schülerspezialverkehr der Gemeinde Reichshof. Durch den eingerichteten Schülerspezialverkehr haben die Schülerinnen und Schüler laut Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) keinen Anspruch auf ein Schülerticket. Somit entfällt die Anspruchsberechtigung ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro erwerben zu können.
Aufgrund der Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in NRW wurde die SchfkVO dahingehende geöffnet, dass sowohl das Deutschlandticket auch die Beförderung durch den Schülerspezialverkehr zulässig sind.
Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf das Schuljahr 2023/2024. Ob das Deutschlandticket auch über das Schuljahr 2023/2024 von der Landesregierung gefördert wird, ist unklar.
Um Kosten ermitteln zu können wird nachfolgendes Szenario in Betracht gezogen:
Der Preis für ein Deutschlandticket beläuft sich auf 49 Euro. Anspruchsberechtigte nach der SchfkVO oder Selbstzahlende erhalten die Tickets zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro.
Die Gemeinde könnte z.B. eine Differenz von 20 Euro (oder mehr) pro Ticket übernehmen. Den Restbetrag von 29 (oder weniger) Euro müsste dann von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getragen werden.
Mögliche finanzielle Auswirkungen:
Ausgehend davon dass Grundschüler/innen und Schüler/innen der Sek I bis zur Klasse 8 den ÖPNV nur selten bis gar nicht nutzen, wird die Anzahl der Schüler/innen ab Klasse 9 bis 13 der Gesamtschule als Berechnungsgrundlage angenommen:
Klasse/ Jahrgangsstufe |
Anzahl Schüler |
9 |
144 |
10 |
122 |
11 |
84 |
12 |
67 |
13 |
76 |
Summe |
493 |
Aufgrund des in Reichshof schwach ausgeprägten ÖPNV wird angenommen, dass nur wenige Schüler aus Reichshof das Angebot in Anspruch nehmen. Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Kommunen (Wiehl, Bergneustadt und Olpe/Drolshagen) werden das Ticket zu 100% annehmen. Dies entspricht 192 Schülerinnen und Schüler. Vorausgesetzt das 50% der „Reichshofer“ ein Deutschlandticket beanspruchen würden, entstehen folgende Kosten für das laufende Schuljahr:
2023: 342 Schüler x 20 Euro (Zuschuss Gemeinde) x 4 Monate (September bis Dezember) = 27.360€
2024: 342 Schüler x 20 Euro (Zuschuss Gemeinde) x 7 Monate (Januar bis Juli) = 47.880€
Die möglich entstehenden Kosten von 27.360 Euro in 2023 und 47.880 Euro in 2024 sind in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht eingeplant.
Bei einer möglichen Verlängerung des Förderzeitraumes, würde sich der Kostenanteil in 2024 auf rd. 75.000 Euro erhöhen.
Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss berät über die Einführung des Deutschlandtickets.