Betreff
Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule
Vorlage
2020/00328/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:



1. Was ist das Ziel des Modells?
Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können. Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, ist es von großem Nutzen.

2. Wer kann mitmachen?
Mitmachen können grundsätzlich alle Schulträger. Es gibt zwei verschiedene Konstellationen für die Teilnahme:
a) Schulträger, die bislang durchschnittlich 588 Euro im Jahr oder mehr pro anspruchsberechtigtem Schüler oder anspruchsberechtigter Schülerin für die ÖPNV-Tickets zahlen mussten, können ohne Kostensteigerung zu den bisherigen Vertragskonditionen teilnehmen.

b) Schulträger, die pro anspruchsberechtigter Schülerin und pro anspruchsberechtigtem Schüler bislang weniger als 588 Euro im Jahr gezahlt haben und jetzt bereit sind, mindestens 588 Euro zu zahlen.




3. Was müssen die Schulträger dafür tun?
Die Schulträger müssen mit dem Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten, die bisherigen Zahlungen weiter zu leisten und auch die Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben. Schulträger, die bisher weniger als durchschnittlich 588 Euro pro Jahr und anspruchsberechtigtem Schüler gezahlt haben, müssen sich verpflichten, ihre bisherigen Zahlungen auf diesen Betrag zu erhöhen. Wenn bisher keine Eigenanteile erhoben worden sind, können künftig zu erhebende Eigenanteile dazu dienen, den durchschnittlichen Betrag von 588 Euro zu erreichen.


4. Müssen die Schulträger mitmachen?
Nein, die Teilnahme an diesem Modell ist freiwillig. Allerdings können selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket nur dann für 29 Euro pro Monat erwerben, wenn der Schulträger mitmacht.

5. Was passiert mit den Mitteln, die die Schulträger zusätzlich und aus den Eigenanteilen leisten?

Die über den reinen Preis des Deutschlandtickets hinausgehenden Mittel werden dazu verwendet, den Preis des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst kaufen müssen, also nicht anspruchsberechtigt sind, von 49 Euro auf 29 Euro zu senken. Reichen die Mittel der Schulträger und die bislang erhobenen Eigenanteile nicht aus, übernimmt das Land den Rest.

8. Mit wem muss der Schulträger Kontakt aufnehmen?
Ansprechpartner ist das Verkehrsunternehmen oder der Verbund, mit dem der Schulträger auch bislang die Ticketabnahme für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geregelt hat.


Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gesamtschule erfolgt nicht über den ÖPNV, sondern ausschließlich über den eingerichteten Schülerspezialverkehr der Gemeinde Reichshof. Durch den eingerichteten Schülerspezialverkehr haben die Schülerinnen und Schüler laut Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) keinen Anspruch auf ein Schülerticket. Somit entfällt die Anspruchsberechtigung ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro erwerben zu können.


Aufgrund der Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in NRW wurde die SchfkVO dahingehende geöffnet, dass sowohl das Deutschlandticket auch die Beförderung durch den Schülerspezialverkehr zulässig sind.

Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf das Schuljahr 2023/2024. Ob das Deutschlandticket auch über das Schuljahr 2023/2024 von der Landesregierung gefördert wird, ist unklar.


Um Kosten ermitteln zu können wird nachfolgendes Szenario in Betracht gezogen:

Der Preis für ein Deutschlandticket beläuft sich auf 49 Euro. Anspruchsberechtigte nach der SchfkVO oder Selbstzahlende erhalten die Tickets zu einem vergünstigen Preis von 29 Euro.

Die Gemeinde könnte z.B. eine Differenz von 20 Euro (oder mehr) pro Ticket übernehmen. Den Restbetrag von 29 (oder weniger) Euro müsste dann von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getragen werden.


Mögliche finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend davon dass Grundschüler/innen und Schüler/innen der Sek I bis zur Klasse 8 den ÖPNV nur selten bis gar nicht nutzen, wird die Anzahl der Schüler/innen ab Klasse 9 bis 13 der Gesamtschule als Berechnungsgrundlage angenommen:







Klasse/ Jahrgangsstufe

Anzahl Schüler

9

144

10

122

11

84

12

67

13

76

Summe

493


Aufgrund des in Reichshof schwach ausgeprägten ÖPNV wird angenommen, dass nur wenige Schüler aus Reichshof das Angebot in Anspruch nehmen. Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Kommunen (Wiehl, Bergneustadt und Olpe/Drolshagen) werden das Ticket zu 100% annehmen. Dies entspricht 192 Schülerinnen und Schüler. Vorausgesetzt das 50% der „Reichshofer“ ein Deutschlandticket beanspruchen würden, entstehen folgende Kosten für das laufende Schuljahr:


2023: 342 Schüler x 20 Euro (Zuschuss Gemeinde) x 4 Monate (September bis Dezember) = 27.360€


2024: 342 Schüler x 20 Euro (Zuschuss Gemeinde) x 7 Monate (Januar bis Juli) = 47.880€



Die möglich entstehenden Kosten von 27.360 Euro in 2023 und 47.880 Euro in 2024 sind in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht eingeplant.

Bei einer möglichen Verlängerung des Förderzeitraumes, würde sich der Kostenanteil in 2024 auf rd. 75.000 Euro erhöhen.


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss berät über die Einführung des Deutschlandtickets.