Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
hier: Ernennung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Frewilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2020/00306/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die oben genannte Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage: 2020/00301/) war für die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr in der Gemeinde Reichshof dringend notwendig. Eine Einberufung des Gemeinderates, bzw. des Haupt- und Finanzausschuss war nicht möglich.

Eine zeitliche Verzögerung bis zur Ratssitzung am 21.06.2023 hätte dazu führen können, dass es aufgrund der fehlenden Führungsstruktur zu Komplikationen innerhalb der Feuerwehr hätte kommen können.


Aus diesem Grund erfolgte der Beschluss im Rahmen der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.


Die Unterschriften lagen von folgenden beteiligten Personen vor: René Kauffmann, Karl-Bodo Leienbach, Thomas Funke, Marlies Schirp, Reinhard Krumm, Jürgen Barth und Anja Krämer.


Diese Entscheidung wird dem Rat mit heutiger Beschlussvorlage zur Genehmigung vorgelegt.

Der Rat der Gemeinde Reichshof genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung:


Herr Sascha Frede wird zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof bestellt.

Herr Markus Bechstein wird kommissarisch zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof bestellt. Die kommissarische Bestellung erfolgt zunächst bis spätestens 12.04.2025.


Grundlage: § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 11 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)