Betreff
Entwurf des bestätigten Jahresabschlusses 2022
Vorlage
2020/00300/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres

nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.


Der Jahresabschluss besteht aus:

der Ergebnisrechnung

der Finanzrechnung

der Schlussbilanz zum 31.12.2022

dem Anhang mit Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

dem Lagebericht mit der Zusammenstellung gem. § 95 Absatz 2 GO NRW.


Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 ist vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Er wird dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet.

Nach den Rechnungsunterlagen ergibt sich für das Jahr 2022 ein vorläufiger Überschuss in Höhe von 4.397.151,87 EUR. Gegenüber der defizitären Haushaltsplanung für das Jahr 2022 mit einem Fehlbedarf von 581.589,00 EUR bedeutet dies eine Verbesserung von 4.978.740,87 EUR. Die Bilanzierungshilfe wurde für das Jahr 2022 nicht in Anspruch genommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 unter TOP 5 NÖT gemäß § 102 Absatz 2 GO NRW beschlossen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber, Thönes, Linden aus Wildbergerhütte mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zu beauftragen.


Die festgestellten Ergebnisse der Prüfung werden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 31.05.2023 vorgestellt.


Die Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist noch zu fertigen. Ihr werden dann die vorgenannten Bestandteile des Jahresabschlusses beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Reichshof nimmt das vorläufige Ergebnis aus dem Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Reichshof für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis und verweist den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.