Betreff
Wahl eines neuen Ortsvorstehers für den Bezirk Hunsheim
Vorlage
2020/00299/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. März 2021 für jeden Bezirk für die Dauer seiner Wahlzeit einen Ortsvorsteher gewählt.

Für den Bezirk Hunsheim wurde Frau Dagmar Becker, Wiesenstr. 8, Reichshof - Berghausen, zur Ortsvorsteherin bestellt.


Frau Becker hat zum 28.03.2023 ihr Ratsmandat aufgegeben.

Dabei wurde versäumt auch die Aufgabe des Amtes des Ortsvorstehers mitzuteilen. Diese Mitteilung wurde am 21.03.2023 nachgeholt. Frau Becker hat an diesem Tag Herrn Bürgermeister Gennies mündlich bekanntgeben, dass sie das Amts als Vorsteherin ebenfalls niederlegt.


Für den Fall, dass die Stelle im Laufe der Wahlperiode vakant wird, wird ein neuer Ortsvorsteher für den Rest der Wahlzeit des Rates gewählt. Dabei ist das bei der Kommunalwahl im jeweiligen Bezirk erzielte Stimmverhältnis zu berücksichtigen. Der Ortsvorsteher muss in dem Bezirk, für den er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§39 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW).


Als Nachfolger für Frau Dagmar Becker schlägt die CDU-Fraktion Herrn Friedemann Müller, Margaritenweg 1, Reichshof - Rabenschlade als Ortsvorsteher für den Bezirk Hunsheim zur Wahl vor.


Der Rat wählt für den Rest der Wahlzeit, Herrn Friedemann Müller, Margaritenweg 1, Reichshof – Rabenschlade als Ortsvorsteher für den Bezirk Hunsheim.