Betreff
Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder Stephan Draube, Benjamin Häcke und Andreas Gewehr
Vorlage
2020/00293/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder Hans-Willi Braun, Dagmar Becker und Gottfried Claus haben ihre Ratsmandate mit Wirkung zum 28.03.2023 niedergelegt.


Gemäß § 45 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW treten als benannte Ersatzbewerber auf der Reserveliste der CDU Reichshof


  • Herr Stephan Draube, wohnhaft in Alpe, Alper Str. 38, an die Stelle von Herrn Hans-Willi Braun

  • Herr Benjamin Häcke, wohnhaft in Hunsheim, Bockshard 8, an die Stelle von Frau Dagmar Becker,

  • Herr Andreas Gewehr, wohnhaft in Denklingen, Hähner Weg 69, an die Stelle von Herrn Gottfried Claus.


Gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


Der Bürgermeister trägt die Verpflichtungsformel vor und verpflichtet die Ratsmitglieder Stephan Draube, Herrn Benjamin Häcke und Herrn Andreas Gewehr im Anschluss per Handschlag.


Ein bestimmter Wortlaut für die Verpflichtungsformel ist nicht vorgeschrieben. Die Verwaltung schlägt für die Verpflichtung von Ratsmitgliedern die in den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung empfohlene Formulierung vor:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

Freigestellt: So wahr mir Gott helfe.“



Die oben genannten Ersatzbewerber sind in der Ratssitzung am 29.03.2023 zu verpflichten.