Sachverhalt:
Der von der Schulabteilung aufgestellte Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2005 – 2010 wurde im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss am 24.02.2005 vorgestellt und beraten. Der Ausschuss nahm den Entwurf einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Abstimmungsverfahren mit den benachbarten Schulträgern durchzuführen ( § 10 b Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz, nunmehr § 80, Abs. 1 Schulgesetz NRW).
Die benachbarten Schulträger haben hierzu keine Stellungnahme abgegeben.
Der vom Schulausschuss beratene und empfohlene Entwurf ist nunmehr als Schulentwicklungsplan 2005 – 2010 vom Rat zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den durch die Schulabteilung aufgestellten und am 24.02.2005 vom Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss beratenen und empfohlenen Entwurf der Schulentwicklungsplanung zum Schulentwicklungsplan für die Jahre 2005 – 2010.