Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises
Vorlage
2004/00157/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Bestimmungen des § 102 GO ist die Gemeinde Reichshof nicht verpflichtet ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, da die Einwohnergrenze von 25.000 Einwohner nicht überschritten wird.


In Anwendung dieser Vorschrift wurde das örtliche Rechnungsprüfungsamt am 15.06.1992 aufgelöst (Kosteneinsparung jährlich rund 60 TEUR).

Seit diesem Zeitpunkt wird die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wahrgenommen.


Überörtliche Prüfungen fanden regelmäßig (alle zwei Jahre) durch das Kreisprüfungsamt statt.

Ab 01.01.2003 obliegt diese Aufgabe der vom Land NRW gegründeten Gemeindeprüfungsanstalt.


Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 06.06.2005 besteht ein politisches Interesse daran, das Prüfungsamt des Oberbergischen Kreises mit der Prüfung einzelner Aufgabenfelder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 103 GO Abs. 1 Nr. 1 zu beauftragen.

Entsprechende Mittel müssen im Haushaltsplan 2006 veranschlagt werden.

Als Anlage ist der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung beigefügt. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes des Oberbergischen Kreises, Herr Heiden, wird an der Haupt- und Finanzausschusssitzung teilnehmen.


Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind zu diesem TOP eingeladen


Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gemäß Anlage.