Sachverhalt:
Am 22.02.2005 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof die Einleitung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, II. Planungsabschnitt beschlossen.
Es handelt sich hierbei um die Änderung der Trasse des festgesetzten Geh- und Fahrrechtes in der Straße „Im Schmiedewinkel“.
Das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wurde von der Verwaltung durchgeführt. In diesem Verfahren wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit (Bürger) zu dieser Planänderung gehört.
Von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen vorgebracht.
In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Anregungen vorgebracht. Die Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind als Anlage 1 – 3 beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „ Eckenhagen – Ortskern“
II. Planungsabschnitt“ als Satzung zu beschließen.
Anlagen:
3 Anregungen aus der Bürgerversammlung
und die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt über die vorgebrachten Anregungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
„ Eckenhagen – Ortskern, II. Planungsabschnitt“ als Satzung.