Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2020/00284/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


1. Elternbeitrag

Der Begriff der Beitragspflichtigen ist im § 2 der Elternbeitragssatzung geregelt. Laut Satzung sind nicht nur die Eltern beitragspflichtig, sondern u.a. auch der Partner oder die Partnerin welcher/welche in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit dem Elternteil des Kindes lebt.

Mit Blick auf die aktuellere Rechtsprechung und mit Blick darauf, dass die Gemeinde im Streitfall z.B. darlegen und beweisen müsste, dass eine als erziehungsberechtigt definierte Person, die nicht Elternteil oder Adoptivelternteil ist, nicht nur vorübergehend nicht nur einzelne Aufgaben der Personensorge wahrnimmt (wahrnehmen darf), ist es ratsam, zumindest die Konstellation „Beitragspflicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft“ vollständig aufzugeben.


2. Essensgeld

Die Gemeinde führt nach Ende eines Schuljahres eine Endabrechnung nach den tatsächlichen Essenstagen pro Kind durch. Die OGS - Leitungen teilen der Gemeinde monatlich die Anzahl der Teilnahmen am Mittagessen pro Kind mit. Nach Schuljahresende wird ab Oktober die Anzahl der Teilnahmen addiert und mit dem Essenspreis multipliziert. Die Kosten werden mit den Soll-Stellungen (monatlicher Abschlag) verrechnet. Die Eltern werden per Bescheid über die Festsetzung informiert. Dieses Verfahren ist für alle Beteiligten sehr aufwendig und zeitintensiv. Die Träger warten ca. 6 Monate bis die Gelder aus der Spitzabrechnung weitergeleitet werden. Ferner ist die Anzahl der Widersprüche gestiegen, da die Eltern in dem Glauben sind, dass durch Zahlung des Mittagsessensbeitrages keine weiteren Kosten entstehen. Bei dem Abschlag handelt es sich allerdings nur um eine Teilzahlung. Um das o.a. Verfahren deutlich zu vereinfachen und den Trägern unmittelbar den Essensbeitrag zu erstatten, wird auf die Spitzabrechnung verzichtet und es wird ein kostendeckender Beitrag erhoben.

Schulen

Preis pro

Essen

Schultage
im Jahr

Kosten pro
Schuljahr

monatlicher

Abschlag

Denklingen

3,70 €


190



703,00 €

58,58 €

Eckenhagen

3,85 €

731,50 €

60,96 €

Hunsheim

3,70 €

703,00 €

58,58 €

Wildbergerhütte

3,70 €

703,00 €

58,58 €

Mittelwert

3,74 €


710,13 €

59,20 €



Die Ev. Kirchengemeinde Denklingen sowie die Caritas bestellen das Mittagessen bei der Bergischen Landküche in Engelskirchen. Die Kosten pro Mahlzeit betragen 3,70€. In Eckenhagen wird das Mittagessen durch den Mensaverein zubereitet. Die Kosten pro Mahlzeit betragen 3,85€. Die durchschnittlichen Jahreskosten belaufen sich auf 710,13€. In der Vergangenheit wurde das Mittagessen in 11 monatlichen Abschlägen festgesetzt. Damit die Beitragspflichtigen einen klaren und einheitlichen Überblick haben, werden die Raten analog zum Beitrag auf 12 monatliche Abschläge in Höhe von 59,20€ festgesetzt.

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt den VII. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof.