Betreff
Priorisierung der Baumaßnahmen in der Finanzplanung bis 2026
Vorlage
2020/00237/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 2020/00231, die in der Sitzung des Gemeinderates am 16.08.2022 nicht abschließend beraten wurde, wurde von der Verwaltung der Einstieg in eine Priorisierung der geplanten Baumaßnahmen nach Dringlichkeit angestrebt. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag zur Investitionsplanung zu erarbeiten. Dieser wird hiermit vorgelegt.


Der sich inzwischen konkretisierende Entwurf der investiven Haushaltsplanung 2023 bis 2026, der

  • die bisherigen Planungen des Haushaltsjahres 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025,

  • den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 11.12.2017 zur Unterlassung einer Neuverschuldung sowie

  • die aktuell notwendigen Investitionsplanungen zu berücksichtigen hat,

sieht im aktuellen Planungsentwurf Neuverschuldungen von 4,28 Mio. EUR (2024), 0,33 Mio. EUR (2025) und 3,61 Mio. EUR (2026) vor.


Da im derzeitigen Planungsstand der konsumtiven Haushaltsplanung (Ergebnisplan) die akute Gefahr zur verpflichtenden Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts besteht, macht es keinen Sinn, in die im November 2022 beginnenden Haushaltsberatungen mit dem Entwurf eines Investitionsprogramms zu starten, das eine erhebliche Netto-Neuverschuldung vorsieht. Die sich aus einem solchen Investitionsprogramm ergebenden zusätzlichen Abschreibungen und erhöhten Kreditkreditbedarfe, sind als erhöhte Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen in der Ergebnisplanung zu berücksichtigten. Das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushalts 2023 würde dadurch nochmals wesentlich erschwert.


Der als Anlage beigefügte Entwurf des Investitionskonzepts 2023 bis 2026 muss daher insoweit angepasst werden, dass sowohl die bisherige Planung für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Haushaltsplanung 2022 in die Betrachtung einbezogen wird, eine Netto-Neuverschuldung nicht eintritt und darüber hinaus die weiteren notwendigen Investitionen enthalten sind.

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Dies kann erreicht werden, indem


  • der Beginn der Investition Heizungsanlage des Schulzentrums Eckenhagen (5.000170.700.001) um ein Jahr von 2023 auf 2024 geschoben wird.



  • der Planansatz (120.000 EUR) des Jahres 2026 für die Investition 5.000198.700 Einsatz regenerativer Energien im GGM auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

  • der Beginn der Investition Energetische Sanierung Schwimmbad Wildbergerhütte (5.000243) um zwei Jahre von 2023 auf 2025 geschoben wird. Hierbei besteht jedoch die reale Gefahr, dass die zugesagten 2,5 Mio. EUR Zuschuss verloren gehen.



  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000255.700 Energetische Sanierung der GGS Wildbergerhütte halbiert und auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird. Dies wird voraussichtlich die Bauzeit um 1 Jahr verlängern.

  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000073.710 Fahrzeugbeschaffung Bauhof auf 0 EUR gesetzt wird, wobei gleichzeitig 50% des ursprünglichen Ansatzes (196.500 EUR) auf das Jahr 2025 vorgezogen wird. Faktisch bedeutet dies eine Kürzung um 196.500 EUR.

  • die neu in die Planung für das Jahr 2026 aufgenommenen Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehr: MTF LG West für 74.500 EUR, HLF LG Eckenhagen für 440.000 EUR und Rüstwagen LG West für 600.000 EUR um mindestens 1 Jahr auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

    Die neu angemeldeten MTF´s (je 74.000 EUR) für die LG´en Nosbach und Eckenhagen konnten im Jahr 2025 gemäß der Anmeldung berücksichtigt werden. Die Anschaffung zahlreicher Fahrzeuge in 2024 kann wie geplant durchgeführt werden.

  • die Planungen für die Fortschreibung des InHK Phase II u. a. so verändert werden, dass sich der Ausführungszeitraum um 1 Jahr verlängert. Konkret würde im Jahr 2025 nach der vorausgehenden Planungsphase für das InHK-Teilprojekt Denklingen/Brüchermühle eine einjährige Ausführungspause stattfinden. Dies ist noch mit dem Fördermittelgeber abzustimmen. Eine entsprechende Anfrage an die Ministerin ist gestellt.

  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000067.700 Straßenbeleuchtung auf 0 EUR gesetzt wird, wobei gleichzeitig 100% des ursprünglichen Ansatzes (100.000 EUR) auf das Jahr 2025 vorgezogen wird. Faktisch bedeutet dies keine Kürzung.

  • der Planansatz (250.000 EUR) des Jahres 2026 für die Investition 5.000210.710 Ankauf Grundstücke Gewerbeflächenerweiterung auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

  • die Planansätze 2024 bis 2026 der Investition (6,0 Mio. EUR) und der dazugehörenden Zuweisung (5,4 Mio. EUR) für Touristik Wiehltalsperre (5.000256) gestrichen werden. Für eine Planung bleibt der Planansatz in 2023 bestehen, ebenso der 90 %ige Zuschuss.

Nur die Veränderungen in ihrer Gesamtheit bewirken, dass in allen Jahren -2023 bis 2026- der jahresbezogene Kreditbedarf unterhalb der jährlichen Tilgungsrate liegt und damit keine Netto-Neuverschuldung entsteht. Gleichzeitig ergibt sich durch die Listung im Entwurf des Investitionsprogramms bzw. der Nennung in dieser Vorlage eine realistische Perspektive.

Anlagen:


Investitionsprogramm HH 2023

Der Gemeinderat billigt den Entwurf eines Investitionskonzepts 2023 bis 2026 als Grundlage für die anstehende Haushaltsplanung 2023 und den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026.