1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bis 2025
Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der
Brandschutzbedarfsplan wurde
daher in einem aufwendigen Prozess gemeinsam mit der Leitung der
Feuerwehr und unter Zuhilfenahme eines fachkundigen Mitgliedes der
Reichshofer Feuerwehr nach
derzeitigen Erkenntnissen überarbeitet.
Dargelegt
sind deshalb insbesondere
- eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken (Gefährdungspotential)
- die Darstellung der derzeitigen Ist-Struktur der Feuerwehr im Bereich von Standorten, Fahrzeugen und Personal
-
eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der
Feuerwehr zu erbringenden
Leistungen (Schutzziel) sowie
dessen derzeitigem Erreichungsgrad
- eine Ermittlung des zur
Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Solls
im Rahmen eines Maßnahmenkonzeptes zu Standorten, Fahrzeugen
und Personal
Ziel
des Brandschutzbedarfsplans ist es, die vorhandenen räumlichen,
technischen und
personellen Strukturen im Gemeindegebiet zu
erfassen, notwendige Veränderungen
darzustellen und die
Weiterentwicklung entsprechend den Zielsetzungen im
Geltungszeitraum
zu verwirklichen.
Maßnahmen
mit finanziellen Auswirkungen sind zeitlich gleichlautend im
Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen.
Der
Zeitraum der Erarbeitung der Fortschreibung hat aufgrund von
personellen Engpässen und Personalwechseln einige Zeit in
Anspruch genommen. Daher erfolgt eine Verabschiedung erst zu Beginn
des Jahres 2022. Die Gültigkeitsdauer bleibt unverändert
bis Ende 2025.
Die Fortschreibung wird in der Sitzung des Bau-, Planungs- Verkehrs- und Umweltausschusses gemeinsam durch Leitung der Feuerwehr und Verwaltung näher vorgestellt.
Anlagen:
Anlage: 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Der
Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt, der Haupt-
und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat
beschließt die
Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2022-2025.