Betreff
92. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Eckenhagen

hier:
a) Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
2020/00144/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2020 die Einleitung der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.09.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten.


Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen.


Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die Offenlage der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung

    3. Begründung

    4. Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Artenschutzrechtlichem Beitrag Stufe 1

    5. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

    6. Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.