Betreff
Richtlinie zur Förderung der erstmaligen Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2020/00080/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Geräuschlos und ohne Abgase produzieren kleinere und größere Photovoltaikanlagen Strom direkt auf dem Hausdach, an der Fassade oder als Freiflächenanlage.

Die CO2-neutrale, umweltfreundliche Art der Stromgewinnung ist aus dem Energiemix der Zukunft nicht mehr wegzudenken.


Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vom 29.12.2020, hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Delegation der Ratsbefugnisse am 15.03.2021 die Verwaltung beauftragt, Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen zu entwickeln und den Ratsgremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Gleichzeitig wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushaltsplan 2021 eingestellt. Im Haushaltsjahr 2021 nicht verbrauchte Mittel werden ins Haushaltsjahr 2022 übertragen.

Der Entwurf einer Förderrichtlinie und des Antragsformulars ist als Anlage beigefügt.


Fördereckdaten:

Die Gemeinde Reichshof fördert die Installation von Photovoltaikanlagen und den Erwerb von Miniphotovoltaikanlagen, die an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet installiert und genutzt werden.


Folgende Fördervoraussetzungen sind zu beachten:

Das Gebäude/Grundstück zur Installation der Photovoltaikanlage oder Miniphotovoltaikanlage muss im Gebiet der Gemeinde Reichshof liegen.


Förderfähig sind alle Ausgaben für die Anschaffung und Installation von neuen Photovoltaikanlagen/Miniphotovoltaikanlagen.


Nicht zuwendungsfähig sind alle Ausgaben der Demontage, Reparatur und Wartung bestehender und/oder bereits betriebener Anlagensysteme.


Bevor eine gemeindliche Förderung erfolgt, muss bei Antragstellung der schriftliche Nachweis erbracht werden, welche anderen möglichen Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder welche bereits in Aussicht gestellt oder von anderen Zuwendungsgebern bewilligt wurden.


Die Photovoltaikanlage an oder auf privaten oder gewerblichen Gebäuden/Grundstücken muss eine Mindestanlagenleistung von 5 kWp (Kilowatt/Peak) aufweisen.

Eine Miniphotovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 300 Wp (Watt/Peak) aufweisen.


Die Photovoltaikanlage an/auf dem Gebäude muss von einem Fachbetrieb installiert werden. Ein entsprechender Nachweis ist mittels Rechnungsbeleg nach der Fertigstellung zu erbringen.


Die gemeindliche Förderung erfolgt durch eine einmalige nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, welche die Gesamtsumme der vorrangigen Förderungen übersteigen.


Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Fertigstellung der Anlage durch einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde Reichshof in Höhe von höchstens 1.500,00 Euro für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp (Kilowatt/Peak) und in Höhe von höchstens 200,00 Euro für Miniphotovoltaikanlagen ab 300 Wp (Watt/Peak).


Ein Förderantrag kann für den käuflichen Erwerb von Anlagen, sowie für Leasing- und Mietanlagen gestellt werden. Die Reihenfolge des Posteingangs des vollständigen genehmigungsfähigen Antrages ist maßgeblich für die Förderbewilligungen.


Die Zweckbindungsfrist der Förderung beträgt fünf Jahre.

In diesem Zeitraum muss die Anlage ab 5 kWp betrieben werden.

Für Miniphotovoltaikanlagen ab 300 Wp beträgt die Zweckbindungsfrist 2 Jahre.

Bei Nichteinhaltung dieser Mindestfristen wird die gewährte Förderung anteilig widerrufen und ist zurückzuzahlen.


Anmerkung:

Photovoltaikanlage:

Mit 1 kWp lassen sich rund 1.000 kWh Solarstrom pro Jahr erzeugen, dafür sind rd. 10 qm Dachfläche erforderlich.

Ein Haushalt mit vier Personen benötigt zur Erzeugung der Jahresstrommenge zum Beispiel: eine Photovoltaikanlage mit 5 kWp Leistung und dementsprechend rd. 50 qm Platz für die Photovoltaikanlage und damit für rd. 20 Solarmodule auf dem Hausdach.

Mit dem Stromertrag einer 5-kWp-Anlage werden in NRW pro Jahr ca. 2.500 kg Kohlendioxidemissionen eingespart.


Miniphotovoltaikanlage:

Eine Minisolaranlage auf dem Balkon, Terrasse, Fassade oder Dach, die einfach mit der Steckdose verbunden ist, bringt Sonnenstrom direkt zu den eigenen Geräten.

Die gesetzliche Regelung erlaubt eine maximale Leistung von 600 Watt zur Eigenversorgung. Als Ausgangswert für eine Mini-PV-Anlage mit 100 Wp (WattPeak) ist eine Stromerzeugung von 90 Kilowattstunden Strom pro Jahr möglich.

Anlagen:

1. Entwurf einer Förderrichtlinie

2. Entwurf eines Antragsformulars

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat/ der Gemeinderat beschließt die Richtlinie der Gemeinde Reichshof zur Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet.