Betreff
14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath"


hier: Einleitungsbeschluss
Vorlage
2020/00079/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die auf dem Grundstück Gemarkung Sinspert, Flur 2, Parzelle 264 im Gewerbegebiet Wehnrath ansässige Firma benötigt im rückwärtigen Grundstücksbereich eine erweiterte Baufläche, um den Anbau eines Schulungsraumes realisieren zu können.


Die Erweiterung der Baugrenze erfordert ein Bauleitplanverfahren, um die Baugrenze in den Grünstreifen hinein zu verlängern.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller. Eine Kostenübernahmeerklärung geht aus dem Antragsschreiben hervor.


Der Antragsteller beauftragt ein Planungsbüro zur Erstellung der für die Planung erforderlichen Unterlagen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" zu beschließen.

Anlagen:


1. Übersichtplan

2. Antragsschreiben



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.