Betreff
Kommissarische Bestellung eines neuen stellvertrenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Reichshof
Vorlage
2020/00071/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Herr Oberbrandmeister Gregor Knaupe scheidet mit sofortiger Wirkung aus der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr aus.


Bei der Anhörung der gesamten Feuerwehr der Gemeinde Reichshof gemäß § 11 Abs. 1 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz (BHKG NRW), die durch den Bürgermeister eingeleitet wurde, wurde Herr Frede als stellvertretender Leiter der Feuerwehr vorgeschlagen. Die Anhörung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie in Schriftform.

Weitere Vorschläge oder Bedenken wurden aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr nicht genannt.


Nach Durchführung des Verfahrens schlägt der Kreisbrandmeister vor, Herrn Brandinspektor Sascha Frede – zunächst kommissarisch - als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof zu bestellen.


Herr Frede ist aufgrund seines Dienstgrades berechtigt, für die anstehenden Funktionen bestellt zu werden. Allerdings sind noch weitere laufbahnrechtliche Lehrgänge nachzuholen. Daher soll eine Bestellung zunächst kommissarisch erfolgen. Die Zeit der kommissarischen Übertragung darf gemäß § 17 Abs. 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) zwei Jahre nicht überschreiten. Wenn die Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen sind, wird Herr Frede für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr bestellt.


Anlagen:


Anhörungsverfahren

Schreiben des Kreisbrandmeisters Wilfried Fischer


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, Herrn Brandinspektor Sascha Frede mit sofortiger Wirkung bis längstens zum 28.02.2023 kommissarisch zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof zu bestellen.