Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW
hier: Änderung Beleuchtungsart und Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2020/00066/
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat an einen Ausschuss übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof fallen auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.


Mit E-Mail vom 01.01.2021 hat Frau Schmalz einen Antrag gemäß § 24 GO NW mit dem Thema: „Änderung Beleuchtungsart und Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Reichshof“ gestellt.


Aufgrund der speziellen Thematik und der Zuständigkeit wird seitens der Verwaltung eine Vertagung in die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 12.04.2021 vorgeschlagen.

Anlagen:

1. E-Mail Schriftverkehr

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung gemäß §24 GO NW zur Kenntnis und vertagt die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 12.04.2021.